Egal, ob der Wasserschaden in Ihrem Keller durch Starkregen, Hochwasser oder einen Rohrbruch entstanden ist – wir klären Sie über die zuständigen Versicherungen, individuellen Wasserschäden und andere übliche Versicherungsfragen auf.
So handeln bei einem Wasserschaden im Keller:
1. Schadensbegrenzung
Stellen Sie zuerst den Strom ab, um eine Gefährdung zu verhindern. Entfernen Sie das Wasser mit Hilfe eines Eimers, falls möglich.
2. Gegenstände aus dem Keller schaffen
Tragen Sie die Gegenstände, die sich im Keller befinden, heraus. Damit verhindern Sie einen größeren Schaden.
3. Schaden dokumentieren
Dokumentieren Sie den Wasserschaden für das spätere Vorgehen mit der Versicherung. Dazu zählen unter anderem Videos und Fotos des Wasserschadens. Bewahren Sie auch die Rechnungen von Sofortmaßnahmen auf, um diese der Versicherung zukommen zu lassen.
4. Vermieter informieren
Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihren Vermieter in Kenntnis zu setzen über den Wasserschaden im Keller.
5. Versicherung melden
Melden Sie unverzüglich den Wasserschaden Ihrer zuständigen Versicherung, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Übersenden Sie Ihrer Versicherung alle Dokumentationen.
Wasserschaden Keller – welche Versicherung zahlt?
Sofern der Wasserschaden im Keller durch Starkregen oder Hochwasser entstanden ist, zahlt die Elementarversicherung. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Wasserschäden im Keller, die nicht durch äußere Natureinflüsse verursacht worden sind. Darunter zählen Rohrbrüche, sowie defekte Dichtungen. Bei Beschädigungen von Gegenständen, welche im Keller gelagert worden sind, zahlt die Hausratversicherung.
Wasserschaden im Keller durch Starkregen – greift die Versicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz übernimmt die Kosten des Wasserschadens, wenn er auf Starkregen und Überschwemmung basiert. So werden die Kosten der Trockenlegung des Kellers sowie die Sanierungskosten am Haus übernommen.
Wasserschaden im Keller durch Rohrbruch – zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Sofern Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, greift diese grundsätzlich auch bei einem Rohrbruch im Keller. Viele Versicherungen übernehmen allerdings nicht die Kosten des Wasserschadens, sofern der Wasserschaden auf Ihrem grob fahrlässigen Verhalten beruht.
Achten Sie darauf, dass Sie eine regelmäßige Wartung der Rohre durchführen lassen. Drehen Sie auch im Winter den Hauptwasserhahn zu, sofern Sie sich über längere Zeit nicht in der Wohnung befinden.
Wasserschaden im Keller durch Grundwasser – wer übernimmt die Kosten?
Der Vermieter bzw. Eigentümer des Hauses ist verantwortlich für einen Wasserschaden, welcher auf Grundwasseranstieg basiert. Demnach haften Sie als Mieter auch in diesem Fall nicht.
Sofern das Grundwasser durch den Kellerboden dringt, wird der Schaden meistens nicht von der Versicherung übernommen. Anders ist es, wenn das Anwesen durch Grundwasser überflutet wird und dadurch das Wasser in den Keller gelangt. In diesem Fall greift grundsätzlich die Elementarversicherung.
Wasserschaden im Keller durch Rückstau – Sonderfall Versicherung
Sofern der Wasserschaden im Keller durch Rückstau entstanden ist, greift die Wohngebäudeversicherung nicht. Damit Sie für diesen Fall abgesichert sind, ist der Abschluss einer Elementarversicherung inklusive einer Hausratversicherung sinnvoll. Somit werden nicht nur die Schäden am Gebäude selbst übernommen, sondern auch die beschädigten Gegenstände.
Wer kommt für die Folgeschäden bei einem Wasserschaden im Keller auf?
Sofern der Wasserschaden nicht von einem Mieter verursacht worden ist, muss der Vermieter sich um die Trocknung des Wasserschadens kümmern. Dazu zählt die Beauftragung einer Firma, welche den Wasserschaden behebt. Auch die Kostenübernahme der Trocknungsgeräte liegt im Zuständigkeitsbereiches des Vermieters.
Wasserschaden im Keller: Praxisnahe Versicherungsfragen
Welche Versicherung zahlt, sofern Ihr Nachbar den Wasserschaden im Keller verursacht hat?
Kommt es zu einer Beschädigung von Dritten, zahlt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Sofern die Waschmaschine Ihres Nachbarn im Keller einen Wasserschaden verursacht und dadurch Ihre Gegenstände beschädigt werden, muss Ihr Nachbar für diese aufkommen.
Wer muss für den Feuerwehreinsatz bei dem Wasserschaden im Keller aufkommen?
Grundsätzlich muss der Hauseigentümer die Kosten des Feuerwehreinsatzes errichten, sofern der Wasserschaden mit keiner Gefahr für die öffentliche Sicherheit einhergeht.
Somit trägt der Hauseigentümer die Kosten für das Auspumpen des Kellers. Besteht jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Form einer Brandgefahr oder einer Lebensgefahr, übernimmt es oft die Kommune.
Haben Sie als Mieter einen Anspruch auf Mietminderung bei einem Wasserschaden im Keller?
Sie als Mieter haben einen Anspruch auf Mietminderung, sofern die Benutzung Ihres Kellerabteils durch den Wasserschaden nicht möglich ist. Diese Mietminderung können Sie geltend machen.
Wann ist ein Sachverständiger sinnvoll und wer muss ihn bezahlen?
Ein Sachverständiger ist sinnvoll bei einem Wasserschaden im Keller, sofern die Ursache des Wasserschadens unklar ist. Durch die Einschaltung eines Gutachters kann die Ursache des Wasserschadens geklärt werden, was wiederum dazu führt, dass geprüft werden kann, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird.
Gibt es Präventionsmaßnahmen, die einen Wasserschaden im Keller verhindern?
Um einen zukünftigen Wasserschaden im Keller zu verhindern, können Sie Überwachungssysteme installieren. Auch die Installation von Innen- und Außenabdichtungen, sowie die Abdichtung von Kellerfenstern ist sinnvoll. Es empfiehlt sich zudem, regelmäßige Inspektionen durchzuführen, um Auffälligkeiten zu entdecken.

