Wasserschaden durch Nachbarn

– Von Haftung bis Versicherung
Frau fängt mit Eimer Wasser auf

Sei es die überlaufende Badewanne, Waschmaschine oder eine undichte Leitung Ihres Nachbarn, welche den Wasserschaden verursacht hat. Ein Wasserschaden ist so oder so nervig. Da ist die Ursache des Wasserschadens doch auch egal, oder? Nein, ist sie nicht, denn Ihre Ansprüche gegen Ihren Nachbarn richten sich nach der Ursache und dem Verschulden!

Wir zeigen Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie als Eigentümer, Mieter oder Vermieter handeln sollen.

Wie Sie bei einem durch Ihren Nachbarn verursachten Wasserschaden handeln – als Eigentümer

1. Schritt: Ursache beheben

Versuchen Sie, mit einfachen Mitteln die Stelle abzudichten, falls möglich.

Schauen Sie zuerst, an welcher Stelle das Wasser durchgedrungen ist. So können Sie beispielsweise kleine Risse in der Wand mit einem Silikonband abdecken. 

Wichtig: Stellen Sie den Strom ab, um eine Gefährdung für sich und andere zu vermeiden.

2. Schritt: Schaden möglichst in Grenzen halten

Um eine Beschädigung von technischen und wertvollen Gegenständen zu vermeiden, entfernen Sie diese aus der Nähe des Wasserschadens.

Sofern das ausgetretene Wasser sich in Grenzen hält, können Sie es selbst mit einem Lappen entfernen oder mit einem kleinen Gefäß abschöpfen. Handelt es sich um eine größere Wassermenge, ist eine Unterstützung durch Fachleute sowie professionelle Geräte sinnvoll.

3. Schritt: Dokumentation des Wasserschadens

Dokumentieren Sie alles. Dazu zählen nicht nur Bilder des Wasserschadens, sondern alle Handlungen, die Sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen. Fügen Sie Ihren Dokumenten das Datum hinzu.

Machen Sie von dem Wasserschaden Bilder aus mehreren Perspektiven, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen. Haben Sie spezielle Geräte für die Sicherheitsvorkehrungen benutzt, dokumentieren Sie auch diese. Sowie auch die, in Rechnung gestellte, Unterstützung von Fachleuten.

4. Schritt: Versicherung melden

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung! Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung, damit es zu keinen Komplikationen kommt.

Ein Überblick, wann welche Versicherung zuständig ist: 

Bei Verschulden Ihres Nachbarn zahlt dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten.

Ihre Hausratversicherung: Bei Beschädigung von beweglichen Gegenständen.

Entweder Ihre Wohngebäudeversicherung oder die private Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn: Bei Schäden an festen Bestandteilen des Hauses, sowie am Haus selbst. Ob Ihre Wohngebäudeversicherung greift oder die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn, richtet sich nach dem Verschulden Ihres Nachbarn. Hat Ihr Nachbar den Wasserschaden zu verschulden, greift seine Haftpflichtversicherung.

Merke: Unter Verschulden fällt grundsätzlich jedes pflichtwidriges Verhalten, welches auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht.

Leiten Sie keine Maßnahmen, ohne vorherige Freigabe der Versicherung, ein. Beauftragen Sie ohne vorherige Genehmigung Ihrer Versicherung keine Firmen. Andernfalls kann es sein, dass die daraus entstandenen Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden.

5. Schritt: Gutachter beauftragen

Schalten Sie einen Gutachter ein, falls es sich um einen größeren Wasserschaden handelt, unklare Ursachen vorliegen oder Sie Folgeschäden befürchten. Auch bei Streitigkeiten mit der Versicherung ist ein Gutachter sinnvoll.

Wie Sie bei einem durch Ihren Nachbarn verursachten Wasserschaden handeln – als Mieter

1. Schritt: Ursache beheben

Versuchen Sie, mit einfachen Mitteln die Stelle abzudichten, falls möglich.

Schauen Sie zuerst, an welcher Stelle das Wasser durchgedrungen ist. So können Sie beispielsweise kleine Risse in der Wand mit einem Silikonband abdecken.

Wichtig: Stellen Sie den Strom ab, um eine Gefährdung für sich und andere zu vermeiden.

2. Schaden möglichst in Grenzen halten

Um eine Beschädigung von technischen und wertvollen Gegenständen zu vermeiden, entfernen Sie diese aus der Nähe des Wassers.

Sofern das ausgetretene Wasser sich in Grenzen hält, können Sie es selbst mit einem Lappen entfernen oder mit einem kleinen Gefäß abschöpfen. Handelt es sich um eine größere Wassermenge, ist eine Unterstützung durch Fachleute sowie professionelle Geräte sinnvoll.

3. Schritt: Vermieter informieren

Informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter über den Wasserschaden, um die rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Sie als Mieter sind in der Pflicht, Mängel unverzüglich Ihrem Vermieter mitzuteilen. Es empfiehlt sich zusätzlich, die Bilder und Dokumentationen des Schadens Ihrem Vermieter zu schicken. 

4. Schritt: Dokumentation des Wasserschadens

Dokumentieren Sie alles. Dazu zählen nicht nur Bilder des Wasserschadens, sondern alle Handlungen, die Sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen. Fügen Sie Ihren Dokumenten das Datum hinzu.

Machen Sie von dem Wasserschaden Bilder aus mehreren Perspektiven, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen. Haben Sie spezielle Geräte für die Sicherheitsvorkehrungen benutzt, dokumentieren Sie auch diese. Sowie auch die, in Rechnung gestellte, Unterstützung von Fachleuten.

5. Schritt: Versicherung melden

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung! Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung, damit es zu keinen Komplikationen kommt.

Ein Überblick, wann welche Versicherung zuständig ist:

Bei Verschulden Ihres Nachbarn zahlt dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten.

Ihre Hausratversicherung: Bei Beschädigung von beweglichen Gegenständen.

Entweder die Wohngebäudeversicherung Ihres Vermieters oder die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn: Bei Schäden an festen Bestandteilen des Hauses, sowie am Haus selbst. Ob die Wohngebäudeversicherung Ihres Vermieters greift oder die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn, richtet sich nach dem Verschulden Ihres Nachbarn. Hat Ihr Nachbar den Wasserschaden zu verschulden, greift seine Haftpflichtversicherung.

Merke: Unter Verschulden fällt grundsätzlich jedes pflichtwidriges Verhalten, welches auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht.

Leiten Sie keine Maßnahmen, ohne vorherige Freigabe der Versicherung, ein. Beauftragen Sie ohne Genehmigung Ihrer Versicherung keine Firmen. Andernfalls kann es sein, dass die daraus entstandenen Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden.

6. Schritt: Mietminderung geltend machen

Gemäß § 536 I BGB können Sie eine Mietminderung geltend machen, sofern ein Mangel vorliegt, der die Tauglichkeit der Mietsache beinträchtigt. Das kann beispielsweise ein durch Ihren Nachbarn verursachter Wasserschaden sein, welcher die Tauglichkeit Ihrer Wohnung beinträchtigt. Für die Zeit, während die Tauglichkeit gemindert ist, haben Sie nur eine angemessene herabgesetzte Miete zu zahlen.

Wie Sie bei einem durch Ihren Nachbarn verursachten Wasserschaden handeln – als Vermieter

1. Schritt: Schnelles Reagieren

Geben Sie Ihrem Mieter zeitnah eine Rückmeldung.

Informieren Sie Ihren Mieter zusätzlich durch ein Schreiben, in dem Sie auf die Schadensbegrenzung hinweisen. Bestenfalls hat Ihr Mieter das Wasser und den Strom abgestellt, sowie übermäßiges Wasser beseitigt. Falls nicht, ersparen Sie sich mit dieser Aufklärung weitere Komplikationen.

2. Schritt: Ursache beheben

Versuchen Sie, mit einfachen Mitteln die Stelle abzudichten, falls möglich.

Schauen Sie zuerst, an welcher Stelle das Wasser durchgedrungen ist. So können Sie beispielsweise kleine Risse in der Wand mit einem Silikonband abdecken.

3. Schritt: Schaden möglichst in Grenzen halten

Sofern das ausgetretene Wasser sich in Grenzen hält, können Sie es selbst mit einem Lappen entfernen oder mit einem kleinen Gefäß abschöpfen. Handelt es sich um eine größere Wassermenge, ist eine Unterstützung durch Fachleute sowie professionelle Geräte sinnvoll.

4. Schritt: Dokumentation des Wasserschadens

Dokumentieren Sie alles. Dazu zählen nicht nur Bilder des Wasserschadens, sondern alle Handlungen, die Sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen. Fügen Sie Ihren Dokumenten das Datum hinzu.

Machen Sie von dem Wasserschaden Bilder aus mehreren Perspektiven, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen. Haben Sie spezielle Geräte für die Sicherheitsvorkehrungen benutzt, dokumentieren Sie auch diese. Sowie auch die, in Rechnung gestellte, Unterstützung von Fachleuten.

5. Schritt: Versicherung melden

Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung! Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung, damit es zu keinen Komplikationen kommt.

Ein Überblick, wann welche Versicherung zuständig ist:

Bei Verschulden des Nachbarn zahlt dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten.

Entweder Ihre Wohngebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn, zahlt die Schäden an festen Bestandteilen des Hauses, sowie am Haus selbst.

Ob Ihre Wohngebäudeversicherung greift oder die private Haftpflichtversicherung des Verursachers, richtet sich nach dessen Verhalten. Hat der Nachbar den Wasserschaden zu verschulden, greift dessen Haftpflichtversicherung. Falls der Nachbar den Wasserschaden nicht zu verschulden hat, ist Ihre Wohngebäudeversicherung zuständig.

Merke: Unter Verschulden fällt grundsätzlich jedes pflichtwidriges Verhalten, welches auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht.

Leiten Sie keine Maßnahmen, ohne vorherige Freigabe der Versicherung, ein. Beauftragen Sie ohne Genehmigung Ihrer Versicherung keine Firmen. Andernfalls kann es sein, dass die daraus entstandenen Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden.

6. Schritt: Gutachter beauftragen

Schalten Sie einen Gutachter ein, falls es sich um einen größeren Wasserschaden handelt, unklare Ursachen vorliegen oder Sie Folgeschäden befürchten. Auch bei Streitigkeiten mit der Versicherung ist ein Gutachter sinnvoll.

7. Schritt: Handhabung mit Ihrem Mieter

Teilen Sie Ihrem Mieter das weitere Vorgehen mit. Kündigen Sie Termine an und planen Sie frühzeitig, damit Handwerker Zutritt zur Wohnung haben.

8. Schritt: Kontrolle des Wasserschadens

Kontrollieren Sie den Wasserschaden im Nachhinein, sowie die Wände nach der Trocknung, um Schimmel oder ähnliche Folgen zu vermeiden.

Haftet Ihr Nachbar für den verursachten Wasserschaden?

Hier kommt es auf die Frage des Verschuldens an.

Ist der Wasserschaden auf das Verschulden Ihres Nachbarn zurückzuführen, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden.

Was ist, wenn Ihr Nachbar den Wasserschaden verschuldet hat, aber keine Haftpflichtversicherung besitzt?

Sofern Ihr Nachbar keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er selbst für die Kosten aufkommen.

Was ist, wenn Ihr Nachbar den Wasserschaden nicht verursacht hat?

In diesem Fall greift die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers.

Ist der Wasserschaden nicht auf das Verschulden Ihres Nachbarn zurückzuführen, haftet demnach auch nicht seine private Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherung greift bei einem durch den Nachbarn verursachten Wasserschaden?

Bei Schäden am Haus: Gebäudeversicherung des Eigentümers / private Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn

Bei beschädigten Gegenständen: Ihre Hausratversicherung

Problemfall: Sie haben keine Hausratversicherung?

Schwieriger wird es dann, wenn Sie keine Hausratversicherung haben. Ob Sie einen Anspruch auf Ihre beschädigten Gegenstände haben, richtet sich nach dem Verschulden Ihres Nachbarn.

Beruht der Wasserschaden auf dem Verschulden Ihres Nachbarn, haftet dessen private Haftpflichtversicherung für Ihre beschädigten Gegenstände.

Sie haben allerdings keinen Anspruch, wenn der Wasserschaden nicht auf dem Verschulden des Nachbarn beruht.

Wer trägt die Kosten und die Verantwortung für die Folgekosten?

Der eigentliche Wasserschaden ist behoben, aber wer kommt für die dazugehörigen Reparatur- und Sanierungskosten auf?

Wichtig zu wissen: Jedenfalls nicht Sie als Mieter!

Auch hier kommt es auf das Verschulden Ihres Nachbarn an. Bei verschuldensfähigem Verhalten Ihres Nachbarn, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung oder er selbst.

Hingegen zahlt die Gebäudeversicherung des Eigentümers des Hauses die Reparaturkosten sowie die Sanierungskosten, sofern der Nachbar den Wasserschaden nicht zu verschulden hat.

Wichtig: Als Mieter sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter Folgeschäden, wie Schimmel, zu melden. Beachten Sie zugleich, dass Sie bei der Bildung von Schimmel eine Mietminderung geltend machen können.

Wer trägt die Beweislast bei einem Wasserschaden?

Der Vermieter trägt die Beweislast, sofern die Sachlage strittig ist. Sprich, der Vermieter muss beweisen, dass der Wasserschaden durch den Mieter / Nachbar verursacht wurde. Wenn der Vermieter dargelegt hat, dass der Wasserschaden nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt, muss der Mieter / Nachbar beweisen, dass er den Wasserschaden nicht zu verschulden hat.

Ablauf von Regress- und Forderungsansprüchen

Sie fragen sich, ob Ihre Versicherung bei Ihren Schäden zahlt? 

Kurz und knapp: Ihre Versicherung zahlt, allerdings kann sich Ihre Versicherung danach das Geld vom Schadensverursacher bzw. von dessen Versicherung einholen.

Good to know: Sonderfälle, die für Sie relevant sein können

Sie sind nicht alleiniger Eigentümer, sondern das Haus steht im Gemeinschaftseigentum? Haften demnach alle Eigentümer des Hauses? Auch hier haftet der Verursacher des Wasserschadens bei Verschulden. Hat der Nachbar den Wasserschaden nicht zu verschulden, haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband. Demnach werden die Kosten anteilig von den Eigentümern des Hauses übernommen.


Ist der verursachte Wasserschaden auf undichte Rohre zurückzuführen? Dann haftet in diesem Fall Ihr Vermieter – sogar dann, wenn er von dem Mangel nichts wusste. 

In Ihrem Fall ist der Wasserschaden durch äußere Natureinflüsse eingetreten, wie z.B. durch Starkregen? In diesem Fall haftet die Elementarversicherung Ihres Vermieters.

Können Sie Schadensersatz von Ihrem Nachbar verlangen? Ja, Sie können von Ihrem Nachbarn Schadensersatz verlangen, wenn Ihre Wohnung von dem Wasserschaden des Nachbarn beeinträchtigt wird.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. In Einzelfällen kann die Haftungssituation abweichen.

FAQ

Wer zahlt bei einem Wasserschaden durch den Nachbarn?
Ist der Wasserschaden auf das Verschulden Ihres Nachbarn zurückzuführen, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung für Schäden an Ihrer Wohnung.
Sofern Ihr Nachbar keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er selbst für die Kosten aufkommen.
Ja, muss er!
Bei verschuldensfähigem Verhalten Ihres Nachbarn, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung oder er selbst. Falls der Nachbar den Wasserschaden nicht zu verschulden hat, ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers des Hauses für Reparaturkosten / Sanierungskosten zuständig.
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