Spülmaschinen und Waschmaschinen erleichtern einem viel Arbeit. Sie erleichtern einem den Alltag so lange, bis sie einen Wasserschaden verursachen. In diesem Artikel erfahren Sie nicht nur die richtige Vorgehensweise bei einem Wasserschaden durch Geräte. Wir klären Sie ebenfalls über dazugehörige Versicherungsfragen auf.
Checkliste: Richtige Vorgehensweise bei Wasserschäden durch Geräte
Sie wollten erst Google fragen, bevor Sie angefangen haben zu handeln? Beachten Sie diese Schritte, bevor Sie sich mit Versicherungsfragen auseinandersetzen.
1. Wasserzufuhr und Strom abstellen
Stellen Sie das Wasser und den Strom ab. Damit vermeiden Sie Kurzschlüsse, Brände sowie eine Gefährdung für sich und andere.
2. Schaden begrenzen
Um eine Beschädigung von technischen und wertvollen Gegenständen zu vermeiden, entfernen Sie diese aus der Nähe des Wassers.
Sofern das ausgetretene Wasser sich in Grenzen hält, können Sie es selbst mit einem Lappen entfernen oder mit einem kleinen Gefäß abschöpfen. Handelt es sich um eine größere Wassermenge, ist eine Unterstützung durch Fachleute sowie professionelle Geräte sinnvoll.
3. Dokumentation des Wasserschadens durch Geräte
Dokumentieren Sie alles. Von Bilder aus verschiedenen Perspektiven des Wasserschadens, bis hin zu den entstandenen Kosten durch Notfallmaßnahmen.
Das A und O ist die Dokumentation des Schadens für das spätere Vorgehen mit der Versicherung.
4. Informieren Sie Ihren Vermieter
Klären Sie Ihren Vermieter über den Wasserschaden auf. Sie als Mieter sind dazu verpflichtet, Mängel Ihrem Vermieter zu melden.
5. Meldung an Versicherung
Melden Sie den durch das defekte Gerät entstandenen Wasserschaden unverzüglich Ihrer Versicherung, damit es zu keiner Kürzung von Leistungsansprüchen kommt.
Typische Wasserschäden durch Geräte:
- geplatzter Zulaufschlauch der Waschmaschine
- undichte Spülmaschine
- defekter Aquastopp
- poröse Dichtungen
- Überlaufen durch verstopften Abfluss
- Unterlassene Wartungen
- Überlaufende Badewanne
Wann greift die Versicherung bei einem Wasserschaden durch Geräte?
| Wohngebäudeversicherung | Bei Wasserschäden am Gebäude selbst |
| Hausratversicherung | Bei Beschädigung von beweglichen Gegenständen |
| Elementarversicherung | Bei äußeren Wettereinflüssen wie Starkregen oder Hochwasser |
| Privathaftpflichtversicherung | Bei Schäden von Dritten |
Genauer gesagt, die Wohngebäudeversicherung ist zuständig bei Schäden an der Bausubstanz. Diese zahlt, sofern der Wasserschaden nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Wurden durch den Wasserschaden Wohnungseinrichtungen beschädigt oder zerstört, greift die Hausratversicherung. Tritt der Fall ein, dass durch den Wasserschaden auch Dritte beinträchtigt werden, haftet Ihre private Haftpflichtversicherung für deren Schäden.

Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Versicherung, ob grobe Fahrlässigkeit ebenfalls mitversichert ist. Somit würde Ihre Versicherung auch dann greifen, wenn der Wasserschaden auf Ihrem Verschulden basiert.
Zahlt die Versicherung bei einer unbeaufsichtigten Waschmaschine / Spülmaschine?
Entscheidend ist hierbei, ob Ihre Waschmaschine ein Aquastopp hat.
Falls dieser vorhanden ist, müssen Sie Ihre Waschmaschine nicht beaufsichtigen. Andernfalls gelten Sie als fahrlässig, wenn Sie Ihre Waschmaschine über mehrere Stunden ohne Aquastop außer Acht lassen. Dies würde wiederum dazu führen, dass viele Versicherungen die Kosten des Wasserschadens nicht übernehmen. Zudem kann es bei einer längeren Abwesenheit eines Spülvorgangs Ihres Geschirrspülers zur Verweigerung der Kostenübernahme für einen Wasserschaden kommen. Begründet wird dies mit grober Fahrlässigkeit.
Wann greift die Versicherung für den Wasserschaden durch Geräte nicht?
Oft greifen Versicherungen nicht bei Schäden mit Eigenverschulden. Haben Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, haften Sie selbst meistens für den Schaden.
Für die Praxis: Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie die Waschmaschine oder Spülmaschine für mehrere Stunden ohne Sicherheitsvorrichtungen unbeaufsichtigt lassen. Dies gilt auch für eine unterlassene Wartung.
Ihre Pflichten als Mieter
Ihre Spülmaschine sowie Ihre Waschmaschine müssen fachgerecht angeschlossen werden. Zudem sollten Sie auch anwesend sein während des Spül- und Waschgangs ohne Aquastopp.
Wer haftet bei Wasserschäden durch Geräte – Mieter oder Eigentümer?
Grundsätzlich haftet derjenige, dessen Gerät den Wasserschaden verursacht hat.
Sofern es durch den Wasserschaden zu einem Schaden von Dritten kommt, haftet grundsätzlich derjenige, der den Wasserschaden zu verschulden hat.
Typische Situationen, in denen der Mieter haftet:
- Überlaufende Badewanne
- Funktionsuntüchtige Waschmaschine / Spülmaschine
- Unterlassene Wartung der Geräte
- Laufender Wasserhahn
- Defekter Schlauch an der Waschmaschine (Dieser muss für Mieter ersichtlich gewesen sein)
Typische Situationen, in denen der Vermieter haftet:
- Defekte Leitungen
- Unterlassene Wartung der Rohre
Präventionsmaßnahmen, um Wasserschäden durch Geräte zu verhindern
Kontrollieren Sie Ihre Schläuche und Dichtungen der Geräte. Ebenfalls sind Einrichtungen, wie Aquastop-Systeme oder Leckageschutz-Systeme sinnvoll, um eine unübliche Wasserzufuhr zu stoppen. Führen Sie zudem regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Geräte durch.
Warum Wasserschäden professionell saniert werden sollten
Um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden, empfehlen wir eine technische Trocknung. So setzen wir professionelle Trocknungssysteme ein, überwachen die Messwerte und dokumentieren jeden Schritt für ein nachhaltiges Ergebnis. Auch eine von uns durchgeführte Leckageortung führt dazu, dass Undichtigkeiten lokalisiert werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!

