Kurz gesagt: Die Versicherung zahlt bei Wasserschäden nicht, wenn…
- grobe Fahrlässigkeit vorliegt
- Wartungspflichten verletzt wurden
- die falsche Versicherung kontaktiert wurde
- kein versichertes Risiko vorliegt
- Nachweise unzureichend sind
Jeder Wasserschaden ist eine Einzelfallentscheidung und folgt aufgrund seiner Ursache, des Ortes und Umfangs des entstandenen Schadens seinem eigenen Bild – Grauzonen inbegriffen.
Aber: Es gibt bestimmte Schritte, die Sie einleiten können, um Unterstützung und Hilfe auf Ihrem Weg zu bekommen.
Welche Versicherung für welche Wasserschäden zuständig ist
Um zu verstehen, warum eine Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlt, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung bei solch einem Schaden überhaupt zum Tragen käme – und was sie abdeckt:
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Elementarschutzversicherung
Hier gibt es bereits die ersten großen Unterschiede. Es kann schlicht und einfach sein, dass die von Ihnen kontaktierte Versicherung für den vorliegenden Fall einfachgar nicht zuständig ist.
Beispiel:
Sie kontaktieren aufgrund eines Wasserschadens in Ihrer Wohnung die Wohngebäudeversicherung, um Kosten für Ihren geliebten Fernseher erstattet zu bekommen. Dieser hing an einer Wand, die durch einen Rohrbruch im Gemäuer Ihren Fernseher durch Feuchtigkeit zum Erliegen gebracht hat.
| Wohngebäudeversicherung ❌ | Hausratversicherung ✅ |
| zuständig für Wasserschäden am Wohngebäude und deren festen Einbauten | zuständig für Wasserschäden am „persönlichen Eigentum & bewegbarem Mobiliar“ |
→ Der TV gilt als “persönliches Eigentum & bewegbares Mobiliar” – somit fällt dieser in den zuständigen Bereich der Hausratversicherung.
👉 Vielleicht müssen Sie sich also nur an anderer Stelle melden und schon ist das Problem gelöst und die Zahlung fließt wie von selbst.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert Leitungswasserschäden am Wohngebäude selbst und den damit fest verbundenen Einbauten, wie Böden, Decken und Wänden ab.
Ein zusätzlicher Tarif für Elementarschäden erweitert den Schutz bei Wasserschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen – kurz: Naturereignissen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt den Versicherungsschutz bei Wasserschäden für das persönliche, bewegliche Mobiliar innerhalb der eigenen vier Wände ab, wie etwa Elektronikgeräte, Teppiche oder Schränke.
Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung haftet im Falle eines Wasserschadens bei Schäden durch sogenannte “Dritte”. Das will heißen, sollte es in Ihrer Wohnung zu einem Wasserschaden kommen – beispielsweise ausgelöst durch eine ausgelaufene Geschirrspülmaschine Ihres Nachbarn über Ihnen – wird seine private Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden gerade stehen.
Elementarschutzversicherung
Die Natur folgt meist ihren eigenen Gesetzen. Verursachen Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen einen Wasserschaden, kommt hier die Elementarschutzversicherung zum Tragen.
👉 Im Übrigen lassen sich viele Versicherungen um diesen Tarif erweitern.
Warum zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht?
Liegt es weder am Zuständigkeitsbereich, noch daran, dass Sie überhaupt gar keine Versicherung abgeschlossen haben, kann es auch an diesen Gründen liegen:
- Obliegenheitsverletzung
- Grobe Fahrlässigkeit
- das “falsche” Risiko
- Wartungsmängel
- Beweislast & mangelnde Dokumentation
- Schadenminderungspflicht
- Ausschlüsse – Baumängel
Obliegenheitsverletzung
Obliegenheiten beziehen sich auf Verhaltensregeln (Obliegenheiten) in dem mit der Versicherung festgehaltenen Vertrag. Werden diese verletzt oder wird dagegen verstoßen, kann es sein, dass der Versicherungsschutz nur noch teilweise oder gar nicht mehr greift.
→ Verstöße gegen Beitragszahlungen
→ leichte & gröbere Fahrlässigkeiten
→ mangelnde Dokumentation des Schadens
→ verspätete Schadensmeldung
Beispiel:
| Im Vertrag festgehalten | Ihr Handeln |
| Ein Wasserschaden ist binnen 48 Stunden zu melden. | Sie melden den Wasserschaden erst nach 72 Stunden. |
→ Sie verstossen damit gegen inhaltliche Vereinbarungen & Voraussetzungen für das Greifen des vollen Versicherungsschutzes.
→ Rechtlich gesehen ist Ihre Versicherung somit berechtigt, die Zahlung zu mindern oder zu verweigern.
Grobe Fahrlässigkeit
Manche Versicherungen bieten einen entsprechenden Tarif an, andere nicht.
Grobe Fahrlässigkeit kann zu einem klaren NEIN seitens der Versicherung führen, wenn es um die Folgen eines Wasserschadens geht.
👉 Dazu gehören Fälle, wie das Überlaufen der Badewanne, weil man sich mit der besten Freundin verquatscht oder auch das unzureichende Heizen im Winter, um Kosten zu sparen. Gefrieren dadurch die Rohre und platzen, gilt das als mögliche “grobe Fahrlässigkeit”.
👉 Gleiches kann Ihnen auch so ausgelegt werden, wenn Sie beispielsweise eine uralte Waschmaschine ohne Aquastop betreiben und den Haupthahn der Wasserzufuhr sicherheitshalber nicht zudrehen.
Bei Waschmaschinen mit Aquastop verhält es sich anders, da diese Funktion genau dafür da ist – das Auslaufen von Wasser zu verhindern.

Tipp: Sollten Sie länger verreisen, drehen Sie sicherheitshalber immer den Haupthahn zu.
Das falsche Risiko
Ein einfacher und durchaus ärgerlicher Grund kann sein, dass das “falsche” Risiko versichert wurde und der entstandene Schaden somit gar nicht abgedeckt ist.
Wartungsmängel
Rohrbrüche und Hochwasser treten plötzlich auf. Bei schleichenden Schäden ist das so eine Sache. Wie der Name schon sagt, passiert dies still und heimlich über einen längeren Zeitraum.
Kommt nun ans Tageslicht, dass der Wasserschaden durch angemessene Wartungen hätte verhindert werden können, winkt die Versicherung oft ab.
Beispiel:
Das Rohr in der Wand ist geplatzt und hat einen enormen Schaden angerichtet.
Jetzt kommt heraus, dass das Rohr aufgrund einer länger bekannten undichten Stelle geplatzt ist – nicht aus heiterem Himmel.
→ Bei einer sachgemäßen Wartung hätte dies vermieden werden können.
→ Die Versicherung verweigert die Zahlung.

Tipp: Achten Sie genau auf die Formulierungen in sämtlichen Dokumenten. “Rohrbruch” oder “Undichtigkeit” sind für den Versicherungsschutz entscheidende Unterschiede.
👉 Hinweis: Halten Sie Dachrinnen und Abflüsse stets frei von Laub und reinigen Sie diese regelmäßig.
Beweislast & mangelnde Dokumentation
Versicherungen kennen Ihre Policen sehr genau und auch wenn sie wissen, sie sind in der Zahlungspflicht, spielen sie manchmal zunächst andere Karten aus – verweigern oder stellen weitere Forderungen, wie das Erbringen von Beweisen.
Eine mangelnde Dokumentation des Wasserschadens und der damit verursachten Schäden an Ihrem Hab und Gut kann das Zünglein an der Waage sein.
Halten Sie daher sofort und genau fest, um welchen Schaden es sich handelt und was beschädigt worden ist. Am besten per Fotos und Zeitangabe.
Beispiel:
| Computer und Musikanlage sind durch einen Wasserschaden komplett zerstört worden. Sie melden dies der Versicherung. Diese verlangt nun Beweise: |
| → Sie waren wirklich im Besitz des von Ihnen beschriebenen Computers & der Musikanlage. → Die beiden Geräte wurden wirklich durch den von Ihnen gemeldeten Wasserschaden unbrauchbar. |
👉 Blöderweise haben Sie im Trubel beide Geräte bereits entsorgt. Fotos gibt es keine.
Es ist möglich, dass die Versicherung aufgrund mangelnder Dokumentation und unzureichender Beweise die Zahlung komplett verweigert.
Schadenminderungspflicht
Ist der Wasserschaden erstmal da, ist der Stress oft groß.
Synapsen überschlagen sich und man fragt sich, was zuerst zu tun ist.
→ Dämmen Sie den Schaden so gut es Ihnen möglich ist sofort ein.
→ Erörtern Sie die Schadensquelle und drehen Sie den Haupthahn umgehend ab.
Somit verhindern Sie ein größeres Ausmaß.
Sollte herauskommen, dass Sie nicht rechtzeitig und mit allen Mitteln und Kräften versucht haben, den Schaden zu minimieren, kann Ihnen das am Ende von der Versicherung negativ ausgelegt werden.
Ausschlüsse – Baumängel
Im Vertrag mit der Versicherung sind möglicherweise bestimmte Ausschlüsse für einen Versicherungsschutz festgehalten. Manchmal betreffen diese u.a. bestimmte Baumängel.
So z.B. sind undichte Fugen im Bad oft nicht im Versicherungsschutz inbegriffen, da dies, wie bereits erwähnt, unter Baumangel oder mangelnde Wartung fällt.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Damit Sie sich nicht unnötig die Zähne ausbeißen, können Sie unterstützende Schritte einleiten, falls sich Ihre Versicherung komplett quer stellt und verbarrikadiert.
→ Gutachter einschalten
→ Ombudsmann hinzuziehen
→ rechtliche Schritte einleiten
Sollten Sie alles fristgerecht und sofort bei Ihrer Versicherung gemeldet haben – sprich: Sie haben sich vorbildlich verhalten – prüfen Sie das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung genau.
Gutachter – Der zweite Blick
Die Versicherung ist zwar oft an einer schnellen Schadensfallbearbeitung interessiert, übersieht aber ggf. dadurch auch die mögliche eigentliche Ursache des Schadens, wie z.B. einen Baumangel. Das ist Ihre Chance.
Ein unabhängiger Gutachter kann sich noch einmal mit schärferem Blick der Sachlage annehmen.
Beispiel:
| Versicherung | Gutachter |
| Die Versicherung teilt Ihnen mit, dass der Wasserschaden, ausgelöst durch Starkregen und verstopfte Regenrinnen, nicht abgedeckt sei. Das muss prinzipiell nicht falsch sein. | Der unabhängige Gutachter kommt mit seinen Adleraugen nun zu dem Schluss, dass durch Baupfusch Dach-und Regenrinnen nicht ordnungsgemäß angebracht worden sind. Somit kann hier jemand vom Bau für den Wasserschaden in Haftung genommen werden. |
👉 Ja, dieser unabhängige Gutachter muss zunächst von Ihnen bezahlt werden, wenn Sie ihn beauftragen. Allerdings können Sie die Kosten von der Versicherung zurückfordern, sollte es sich im Endeffekt doch um einen berechtigten Schaden handeln.
Ombudsmann – Die neutrale Stimme
Der Ombudsmann bietet die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, quasi eine unparteiische Schlichtungsstelle und Schiedsrichterperson, sollte mit Ihrer Versicherung kein Land in Sicht sein. Für Sie als Versicherten ist dieser Ombudsmann immer kostenlos.
Er prüft Ihren Fall noch einmal mit Hilfe aller Nachweise und Schilderungen ganz genau nach und versucht zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.
👉 Für Sie als Versicherten ist es frei wählbar, ob Sie der Entscheidung des Ombudsmannes schließlich Folge leisten.
👉 Für die Versicherung ist die Entscheidung bis zu einem Streitwert von 10.000€ jedoch bindend.
Einen Versuch ist es also allemal wert.
Rechtliche Schritte
Sollte all das weiter nichts bringen, bleibt Ihnen als letzte Instanz immer noch der Gang vor Gericht.
Suchen Sie sich hierfür aber unbedingt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Hier sei gesagt, sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, könnten im Falle der Rechtsprechung zugunsten der Gegenpartei – sprich Ihrer Versicherung – alle Kosten des Verfahrens zu Ihren Ungunsten fallen.
👉 Das gilt aber auch umgekehrt. Bekommen Sie recht, trägt Ihre Versicherung die gesamten Kosten des Verfahrens.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?
Man fühlt sich nach einem Wasserschaden oft wie auf glühenden Kohlen. Je länger die Antwort der Versicherung dauert, umso größer wachsen Zweifel und Sorgen, ob diese überhaupt für den Schaden zahlen wird.
Es sei aber gesagt, dass auch die Versicherung im Interesse beider Parteien den vorliegenden Fall ordnungsgemäß prüfen will und muss.
Dieser Prozess kann je nach Komplexität etwas mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.
| wenige Tage bis etwa 2-4 Wochen | bis zu 8 Wochen |
| • Sachlage relativ klar • Dokumentation vollständig • Schaden verhältnismäßig gering | • umfangreichere Schäden • Dokumentation unvollständig |
👉 Wird erst ein Gutachten erstellt, verzögert das den Prozess meist zusätzlich.
Geduld ist hier oft die härteste Prüfung.
Warum eine professionelle Sanierung entscheidend ist
Der gesamte Prozess vom Wasserschaden bis zur kompletten Sanierung beansprucht Zeit, Geld und vor allem Nerven.
- Versicherungen zahlen oft erst nach der Trocknung
- verdeckte Schäden wie Schimmelbefall können entstehen (Feuchtigkeit bei Estrich & Dämmung)
Eine professionelle Sanierung bietet Ihnen nachhaltigen Schutz und ein neues, sicheres Wohngefühl.
Der Vorteil:
→ Nachweise werden von der Baufirma professionell & genau gesichert
→ jahrelange Erfahrung trifft auf zuverlässige Umsetzung
Wir übernehmen sowohl die Sanierung, als auch die vollständige Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherung und steigern so die Chancen der Zahlung und Kostenübernahme durch die Versicherung.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und können sich von dem ersten Schock erholen.
Unsere professionellen Hände fangen Sie am besten auf und beugen zukünftigen unangenehmen Überraschungen vor.
Zuverlässig. Transparent. Sicher.
Fazit
Ja, die Spurensuche kann haarsträubend sein, geht es um die Gründe warum die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlt.
Oftmals lohnt sich jedoch eine genaue Schadensforschung und die genaue Kenntnis über den Inhalt der eigenen Versicherungspolice. Dokumentieren Sie den Schaden ausreichend und sichern Sie jegliche Nachweise. Das gibt Ihnen genug Puffer.
Nicht vergessen: Es gibt immer Mittel und Wege, sich gegen eine nicht nachvollziehbare Zahlungsverweigerung oder Zahlungsminderung zu wehren, um am Ende doch noch mit einem Lächeln vom Platz gehen zu können. Sie sind nicht allein.

