Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Wasserschäden?
Ja. Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser – z. B. durch Rohrbruch, Frostschäden oder defekte Leitungen. Elementarschäden wie Hochwasser oder Rückstau sind jedoch nur mit zusätzlichem Elementartarif versichert.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schaden, Reparatur- und Aufräumarbeiten.
So viel kosten Leitungswasserschäden
2023 lag die durchschnittliche Schadenshöhe bei Leitungswasserschäden tatsächlich bereits bei fast 4000€ je versicherten Gebäudeschaden – Tendenz steigend.
(Quelle: GDV)
Zum Vergleich:
| Jahr | Durchschnitt Schadenshöhe |
| 2011 | 1740€ |
| 2022 | 3363€ |
| 2023 | fast 4000€ |
Wohngebäudeversicherung Wasserschaden – Was wird gezahlt?
Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind.
So beispielsweise aus:
- geplatzten Rohren
- defekten Schläuchen
- frostbedingten Bruchschäden an Waschbecken, Spülbecken
- fest verbauten Leitungswassersystemen:
→ Wasserzuleitungen
→ Abwasserleitungen
→ Heizungs- und Klimaanlagenleitungen
Schäden an folgenden Teilen des Wohngebäudes bzw. der festen Bausubstanz sind abgedeckt:
- Wänden
- Fassaden
- Decken/Dach
- Böden
- Keller
Zusammengefasst: Jegliche Schäden am Gebäude selbst oder fest mit dem Gebäude verbundene Zubehörteile und Bauten.
Achtung: Ausgenommen sind Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen ausgelöst wurden. Das fällt unter Elementarschäden.
👉 Haben Sie einen entsprechenden Elementar-Zusatz-Tarif abgeschlossen, zahlt die Versicherung.
Auch diese Kosten werden übernommen
Wer jetzt denkt – aber was mache ich mit all den Kosten, die nicht “unmittelbar” erscheinen – kann beruhigt aufatmen.
Auch diese anfallenden Kosten sind im Versicherungsschutz inbegriffen:
- Leckageortung, Freilegung und Reparatur kaputter Leitungen, Schläuche und Rohre
- Ersatz nasser Böden, Wände und Decken und/oder deren fachgerechte Trocknung
- Entfernung von Wasserflecken an Wänden
- Zahlung von professionellem Personal
- Stromkosten durch Sanierungsarbeiten
- Mietausfall, wenn Gebäude vermietet und temporär unbewohnbar ist
- Übernahme von vorübergehenden Hotel-, Unterbringungskosten
Eine professionelle Sanierung liegt nicht nur im Interesse von Hausbesitzer und Eigentümern, sondern auch der Versicherung selbst.
Eine fachgerechte Reparatur beugt zukünftigen Folgeschäden, wie Schimmelbildung vor und verhindert erneute Kosten und Schäden im Nachgang.
Wohngebäudeversicherung: Selbstbeteiligung
Beteiligen Sie sich im Schadensfall an den Kosten, kann das die jährliche Beitragszahlung Ihrer Versicherung bis 20% reduzieren. Eine übliche Höhe der Selbstbeteiligung sind 150-500€.
| Vorteile | Nachteile |
| → Beitragszahlung bis 20% niedriger | → hohe Eigenbeteiligung, wenn Schaden nur knapp über SB-Grenze liegt |
| → je höher die SB, desto größer die Ersparnis beim Versicherungsbeitrag | → im Ernstfall sollte der Betrag immer zahlbar sein |
| → nach Schadensfall Vermeidung von Kündigung/Beitragserhöhung durch Versicherung | → je häufiger Schäden sind, desto häufiger müssen Sie zahlen |
| → schnellere Regulierung bei Kleinstschäden |
Entschädigungslogik Wohngebäudeversicherung: Prinzip Neuwert
Die Wohngebäudeversicherung erstattet die heutigen Kosten, die für die Reparatur und Sanierung notwendig sind – und zwar im Hier und Jetzt. Selbstredend bedeutet das: zum absoluten Neuwert.
Das Ziel: Wiederherstellung des Ist-Zustandes des Gebäudes vor dem Schaden mit Mitteln und Bauteilen der Gegenwart.
Ausnahme: In der Versicherungspolice ist nur eine Zeitwert-Erstattung festgehalten. Dann wird vom früheren Neuwert der Wert der Abnutzung abgezogen – schon erhält man den Zeitwert. Diese Differenz übernimmt die Versicherung.
Beispielrechnung:
Badsanierung nach Rohrbruch “Neuwert”
| Heutige Kosten | Kosten vor 10 Jahren | Versicherung übernimmt | Selbstbeteiligung von 350€ |
| ca. 15.000€ | ca. 8.000€ | 15.000€ | 14.650€ |
Badsanierung nach Rohrbruch „Zeitwert“
| Neuwert vor 10 Jahren | Wertverlust/Abnutzung | Versicherung übernimmt | Selbstbeteiligung von 350€ |
| 8.000€ | 3.000€ | 5.000€ | 4.650€ |
Dauer der Regulierung: Wasserschaden
Die Regulierung eines Wasserschadens am oder im Wohngebäude richtet sich nach Umfang und Ort des Schadens. Ist somit von Fall zu Fall verschieden.
| Normalfall: | 4-6 Wochen |
| umfangreichere Arbeiten: | mehrere Monate |
| Härtefälle: | bis zu 1 Jahr |
Welche Wasserschäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Ein Gebäude – viele Teile. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Es ist entscheidend, wo und wie sich der Wasserschaden zugetragen hat.
Umfang und Ort des Wasserschadens am Gebäude sind richtungsweisend:
👉 für die Versicherung + deren Kostenübernahme/-umfang
👉 für die Dringlichkeit einer Entscheidung über Kostenübernahme + Sanierungsbeauftragung
👉 für die richtige Vorgehensweise der Sanierungs- & Reparaturarbeiten
Eine genaue Leckageortung des Wasserschadens ist enorm wichtig.
Vor allem bei Wasserschäden am oder im Gebäude ist es oft so, dass der Ort des Schadens u.U. nicht auch gleich der Ort des defekten oder geplatzten Rohres ist. Auslaufendes Wasser bahnt sich seinen eigenen Weg durch Wände & Co.
Wände, Decken, Böden, Fassaden – das Konstrukt
Ein Gebäude ist aus statischen Gründen in sich fest miteinander verbaut. Teamwork quasi – gut so.
Das kann manchmal die genaue Leckageortung erschweren und ggf. sogar die Höhe und den Umfang der Reparaturarbeiten vergrößern, erschweren oder verlängern.
→ Wände, Decken, Böden müssen aufgerissen werden
→ je nach Umfang des Schadens kann ggf. die Statik beeinflusst werden
Das hört sich schlimmer an als es ist. Um ein nachhaltig schützendes Ergebnis der Sanierung zu gewährleisten, muss eben entsprechend genau gearbeitet werden.
Die Kosten für Reparaturen & Aufräumarbeiten an Wänden, Böden, Decken und Gebäudefassaden bei einem Wasserschaden sind aber generell von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt – so hoch sie auch sein mögen.
Gebäudeversicherung: Wasserschaden Dach
Normalerweise schützt ein Dach genau davor: Eindringen von Wasser.
Undichte Dächer können allerdings genau das nicht verhindern und zu weitreichenden Folgen führen:
→ Wasserschäden an Mauerwerk, Bausubstanz, Gebäudeteilen
Dann greift die Wohngebäudeversicherung für Reparatur und Sanierung – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:
→ Das undichte Dach ist durch Sturm, Hagel, Feuer oder Rohrbruch im Dachbereich entstanden
Beispiel:
| Schaden | Handlung |
| Heftige Sturmböen heben einzelne Ziegel vom Dach. Normales Regenwasser dringt in Dachstuhl & Haus ein. | → schnelles „provisorisches“ Handeln ist erforderlich, z.B. Löcher mit Plane abdecken → Wohngebäudeversicherung zahlt für Schaden & Reparatur |
👉 Die Versicherung greift nicht bei Schäden am Dach durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen. Ein Schutz für dieses Elementar-Trio benötigt einen zusätzlichen Elementar-Tarif oder die Elementarschutzversicherung.
Gebäudeversicherung: Wasserschaden Heizung
Vor allem im Winter ist die Heizung ein unverzichtbarer Teil eines jeden Gebäudes. Doch auch hier kann es zu Wasserschäden und ungewollten Leitungswasseraustritten kommen.
Beispiel:
| Sie drehen Ihre Heizung auf, um zu heizen. Doch nichts passiert. Am nächsten Tag entdecken Sie eine feuchte Stelle an der Wand. Sie melden dies. Der Auslöser: ein geplatztes Zuleitungsrohr. |
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Frost-und Bruchschäden an Leitungen und Heizungsrohren ab. Diese gehören schließlich zum fest eingebauten Leitungswassersystem des Gebäudes.
Voraussetzung: Ihre Wohngebäudeversicherung deckt das Risiko “Leitungswasser” ab.

Achtung: Zu Ihrer Pflicht gehört ausreichendes Heizen im Winter, um eingefrorene Leitungen und Frostschäden zu verhindern. Drehen Sie Ihre Heizung immer mindestens auf das “Schneeflockensymbol”.
Gebäudeversicherung: Wasserschaden Keller
Vollgelaufene Keller fallen zumeist unter die Obhut der Elementarschutzversicherung – und sind somit nicht direkt von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Die Begründung:
| Oft sind Naturereignisse – sogenannte Elementarereignisse – wie starke Überschwemmungen, Hochwasser oder endlose Wassermassen in Form von Starkregen Auslöser für die Schäden. |
👉 Kellerflutungen und Wasserschäden durch Rückstau, fällen auch unter Elementarschutz und benötigen für eine Abdeckung seitens der Wohngebäudeversicherung einen Extra-Tarifschutz.
👉 Kellerschäden durch aufsteigendes Grundwasser sind hingegen so gut wie nie versicherbar und abgedeckt.
Ausnahme: Sollte jedoch der Grund für einen feuchten oder vollgelaufenen Keller ein geplatztes Rohr sein, dann freut sich die Wohngebäudeversicherung über Ihre Kontaktaufnahme.

Tipp: Der Elementarschutz ist oft als Extra-Tarif zur Wohngebäudeversicherung zubuchbar. Oder Sie schließen separat eine Elementarschutzversicherung ab.
Sonderfall: Rückstau – Kanalisation, Abfluss & Co
Ein etwas heikler Fall sind Wasserschäden durch Rückstau aus der Kanalisation.
Dies betrifft meist Keller & Abflüsse und kann ordentliche Spuren im und am Gebäude hinterlassen.
Beispiel:
| Wochenlange Trockenheit. Plötzlich öffnen sich die Schotten am Himmel und es beginnt zu regnen. Manchmal können Abflüsse und Kanalisationen davon überfordert sein und es kann zu Rückstau kommen. Wasser wird durch die Kanalisation wieder zurück in Ihr Haus, Ihre Wohnung gedrückt. |
Auch wenn es immer häufiger zu solchen Fällen kommt, sind diese nicht im “normalen” Wohngebäudeversicherungsschutz abgedeckt.
Aber: Elementarschutzversicherungen & Wohngebäudeversicherungen bieten oftmals auch einen Zusatzbaustein für “Rückstau” an.
Voraussetzung: In den Policen wird meist festgehalten, dass dies an Obliegenheiten geknüpft ist, z.B. durch den Einbau spezieller Rückstauklappen.
→ Diese müssen regelmäßig gewartet werden
→ Abflüsse müssen frei von Verstopfungen, wie Laub und Schmutz gehalten werden
Leitungen außerhalb des Gebäudes
Ein häufiger Streitpunkt bei der Kostenübernahmen der Versicherung sind Wasserschäden am oder im Gebäude durch Leitungssysteme außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des eigenen Grundstückes.
Wasserschäden durch Rohrbrüche an Zuleitungen für die Versorgung des Gebäudes, die außerhalb des Gebäudes liegen, können bereits abgesichert sein.
Aber: Ausnahmen bestätigen eben die Regeln.
👉 Bestimmte Zusatzklauseln in Verträgen sind allerdings häufig das Maß aller Dinge. Diese beziehen sich dann auf den Versicherungsschutz für Zu- und Abwasserleitungen sowie Heizungsrohren, die direkt und unmittelbar für die Versorgung des Hauses notwendig sind, aber außerhalb des Gebäudes liegen.
Beispiel:
| Es kommt zu einem Wasserschaden durch ein geplatztes Abwasserrohr unterhalb der Bodenplatte. Da die Bodenplatte als Begrenzung des Hauses gilt, liegt das Abwasserrohr somit außerhalb des Gebäudes. |
→ In den meisten Fällen schließt die Wohngebäudeversicherung ohne Zusatzklausel eine Haftung aus
👉 Achten Sie bei Vertragsabschluss auf genaue und ggf. zusätzliche Klauseln.
Wohngebäudeversicherung Unterschiede: Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter
Wer Herr des Hauses oder der Wohnung ist, ist tatsächlich ein wichtiger Baustein, wenn es um die Meldung eines Wasserschadens selbst geht. Auch Entscheidungen über Art und Qualität von Reparaturarbeiten hängen von diesem Baustein ab.
Generell gilt jedoch: Leitungswasserschäden am Gebäude, der Bausubstanz und mit dem Gebäude verbundenen Bauten werden in der Regel stets von der jeweils zuständigen Wohngebäudeversicherung übernommen.
Die eigenen 4 Wände
Als Haus-/Eigenheimbesitzer oder Eigentümer einer ganzen Immobilie besitzen Sie mit großer Sicherheit eine Wohngebäudeversicherung.
Dann sind Sie selbst die Instanz, die direkten Kontakt mit der Versicherung aufnehmen sollte. Vermutlich haben Sie den Schaden sogar selbst entdeckt oder wurden z.B. als Vermieter darüber informiert.
Alle weiteren Schritte klären Sie mit der Versicherung selbst – z.B. die Beauftragung einer entsprechenden Sanierungsfirma.
Ausnahme: Sie haben eine Hausverwaltung als Eigentümer involviert. Dann werden Sie sich mit dieser für weitere Schritte kurzschließen. Sie entscheiden – die Papierarbeit und die Organisation übernimmt die Hausverwaltung.
👉 Merke: Wie oben bereits erwähnt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung auch Mietausfälle, sollte der Schaden so groß sein, dass die Immobilie temporär nicht bewohnbar bzw. vermietbar ist.
Die geteilten 4 Wände – Eigentumswohnung im Mehrparteienhaus
Ein Wasserschaden im oder am Gebäude eines Mehrparteienhauses mit zahlreichen Eigentumswohnungen unterscheidet sich ein wenig in der Regulierung. Hier gibt es keinen einzelnen Inhaber der gesamten Immobilie gibt – sondern eine Gemeinschaft. Oft besteht sie aus Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.
→ Die Wohngebäudeversicherung wird meist von der Hausverwaltung abgeschlossen und von allen Eigentümern anteilig bezahlt
→ Nutzung des Gebäudes teilt sich in “Sondereigentum” und “Gemeinschaftseigentum”
| Sondereigentum | Gemeinschaftseigentum |
| Eigentumswohnung | Flur, Treppenhaus, Dach |
| → Entscheidung über Art + Qualität von Reparatur und Sanierung liegt beim Eigentümer | → Einverständnis aller Eigentümer-Parteien über Sanierungsarbeiten → Eigentümerversammlung |
Die Hausverwaltung übernimmt dann die Vermittlerrolle bzw. gesetzliche Vertretung im Auftrag der Eigentümer, um bestmögliche Bedürfnisse und Wünsche der verschiedenen Parteien durchzusetzen.
Aber: Sie darf nur im äußersten Notfall zur Schadenminimierung Aufträge selbständig vergeben.
👉 Merke: Wasserschäden am Gebäude/Gebäudeteilen selbst melden Sie direkt an Ihre Hausverwaltung.
Die gemieteten 4 Wände
Einen unverschuldeten Wasserschaden in Ihrer gemieteten Wohnung, melden Sie direkt an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
Als Mieter werden Sie nicht wirklich über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Außerdem ist es für die Kostenübernahme seitens der Versicherung wichtig, dass Sie nicht über den Kopf des Vermieters und dessen Versicherung hinweg entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.
👉 Merke: Eine Mietminderung für die Zeit der Aufräum-und Sanierungsarbeiten ist denkbar, sofern die Wohnung weiter bewohnbar ist. Das kann von Fall zu Fall variieren.
Wasserschäden fernab des Gebäudes
Leider kommt ein Wasserschaden am Gebäude selten allein. Oftmals zieht er seine Spuren auch durch das Innenleben des Gebäudes, der Inneneinrichtung.
Beispiel:
| Durch ein geplatztes Rohr in der Wand durchfeuchtet die geliebte Kommode, die genau davor steht. Sie schimmelt an der Rückwand eine Zeit lang unentdeckt durch und fällt auseinander. |
Eine Entschädigung für beschädigte persönliche Objekte innerhalb der Immobilie, wie Teppiche, Schränke, Fernseher & Co. übernimmt generell die Hausratversicherung. Das ist ihr Zuständigkeitsbereich.
Keine Hausratversicherung – was jetzt?
Haben Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen, kann es unter Umständen möglich sein, dass Sie eine Aufwandsentschädigung oder Schadensersatz für Ihr beschädigtes Eigentum u.a. bei Ihrem Vermieter beantragen können.
Voraussetzung: der Vermieter hat in gewisser Weise Schuld am Rohrbruch im Gebäude und dessen Folgen, z.B. durch bewusste mangelhafte Wartung:
→ veraltete Rohre sind geplatzt, was durch rechtzeitige Sanierung hätte verhindert werden können
→ möglich ist hier, dass die Private Haftpflichtversicherung des Vermieters zum Tragen käme
👉 Auch hier gilt: Alles eine Einzelfallentscheidung.
Schadenminderungspflicht – Ihr Handeln hat Einfluss
Ob verschuldet oder unverschuldet – kommt es zu einem Wasserschaden, sind Sie in der Pflicht, diesen so schnell und so gut wie möglich einzudämmen.
Checkliste bei Wasserschaden
- Wasser abstellen
- Strom abschalten
- Schaden dokumentieren
- Versicherung informieren
- Keine eigenständige Sanierung starten
Trotz allem gilt: Ihre Gesundheit darf nie gefährdet werden, wenn es um Schadensminderung geht.
Jede Sekunde zählt
Das Problem bei geplatzten Rohren und dadurch verursachten Wasserschäden an Gebäudefassaden, Wänden, Decken und Böden besteht darin, dass diese oft erst relativ spät erkannt werden.
Das wiederum führt dazu, dass Ausmaß des Schadens und die damit verbundene Reparatur bzw. Sanierung die Kosten in die Höhe treiben können.
klare Alarmsignale sind:
- ungewöhnliche Verfärbungen
- plötzliche Feuchtigkeit
- Bildung von Schimmel an Wänden, Decken, Böden, Fassaden
- modriger, muffiger Geruch
Sollte Ihnen derartiges auffallen, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Vermieter, der Hausverwaltung oder direkt bei der Versicherung, sollten Sie Eigentümer und Hausbesitzer sein.

Tipp: Dokumentieren Sie ungewöhnliche Auffälligkeiten direkt durch Fotos und Videos. Sichern Sie somit direkt Nachweise für die Versicherung.
Alleingänge können teuer werden
Klar möchte man als Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter so schnell wie möglich mit entsprechenden Aufräumarbeiten beginnen.
Aber Vorsicht: Fällen Sie auf keinen Fall auf eigene Faust Entscheidungen bzgl. der Sanierung. Oder treten gar selbst in Aktion.
Sprechen Sie die nächsten Schritte unbedingt mit Ihrer Wohngebäudeversicherung bzw. den anderen Eigentümern ab. Vermeiden Sie so, dass die Wohngebäudeversicherung die Kostenübernahme komplett verweigert oder vermindert.
👉 Zukünftige Schäden und Folgeschäden unprofessioneller Sanierung könnten nicht mehr vom Versicherungsschutz getragen werden, denn:
| Nicht fachgerechte Arbeiten, wie das Trocknen von Wänden, Böden, Decken können zu Schimmelbildung führen und größere Folgeschäden nach sich ziehen. |
→ ggf. muss noch einmal alles aufgerissen und erneuert werden
→ im schlimmsten Fall auf Ihre Kosten
Typische Ablehnungsgründe der Versicherung
Es gibt auch eindeutige Parameter, bei denen die Wohngebäudeversicherung trotz Wasserschaden nicht oder nur vermindert zahlt:
- Schäden an der Hausfassade durch verstopfte Dachrinnen oder Außenabflussrohre
- Baufehler bzw. Baumängel
- Verschleiß/Wartungsmängel
- Grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz
- Gebäudeleerstand über lange Zeit
- Allmählichkeitsschäden
- Rückstau
- steigendes Grundwasser
Merke: Für viele Punkte gibt es bei einigen Wohngebäudeversicherungen, die bestimmte Tarife anbieten, wo diese inbegriffen sind.
Schäden an der Hausfassade
Es obliegt tatsächlich in Ihrer Zuständigkeit als Hausbesitzer, Eigentümer, Vermieter oder auch Mieter, verstopfte Dachrinnen durch Laub o.ä. frei zu räumen und auch frei zu halten. Gleiches gilt auch für Außenabflussrohre.
Baufehler
Ist ein entstandener Wasserschaden nun Ergebnis von Baufehlern oder Baumängeln, wird die Wohngebäudeversicherung hierfür nicht aufkommen. Das ist dann ein Fall für die Haftpflichtversicherung der Baufirma bzw. des Bauherrn.
Verschleiß/Wartungsmängel
Natürlich ermüdet auch Material über Jahre hinweg. Um allerdings Schäden durch so genannten “Verschleiß” zu verhindern, sollten regelmäßig Wartungen durchgeführt werden.
Geschieht dies nicht und führt dann aber beispielsweise zu Wasserschäden am Gebäude durch geplatzte Rohre oder tropfende Dichtungen, was hätte verhindert werden können – winkt die Versicherung meist ab.
Beispiel:
| Wasser tritt aufgrund undichter Fugen und Risse in Fliesen in der Dusche ins Mauerwerk. Das gilt als Schäden durch “Brauchwasser”. Durch entsprechende Wartung und Erneuerung von Fliesen und Fugen hätte der Schaden verhindert werden können. |
Grobe Fahrlässigkeit
Hier trifft sich Ähnliches wie unter Wartungsmängel, denn das gilt in gewisser Weise bereits als grobe Fahrlässigkeit.
Allerdings zählt auch dazu, wenn Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nicht nachkommen und auf Zeit spielen.
Kurz gesagt: Wenn Massnahmen nicht ergriffen werden, die offensichtlich zur Eindämmung oder zur Verhinderung des Schadens hätten beitragen können.
Beispiel:
| Sie wollen Geld sparen und heizen im Winter nicht ausreichend. Die Heizungsrohre gefrieren und platzen. |
Vorsatz
Wird ein Wasserschaden mutwillig zugefügt, ist das kein Fall für die Wohngebäudeversicherung.
Gebäudeleerstand
Steht ein Gebäude über einen längeren Zeitraum leer, wird es natürlich schwer, bestimmte Wasserschäden und Schäden im Allgemeinen rechtzeitig zu bemerken.
Allmähliche Leckageschäden sind auch nicht abgedeckt.
Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu vorübergehenden Leerständen kommen, gilt es alle Wasserleitungen und Leitungssysteme möglichst vorher zu entleeren.
Allmählichkeitsschäden
Im normalen Gebäudeversicherungsschutz sind im Allgemeinen allmähliche Schäden durch das Wirken von Feuchtigkeit und Temperaturen nicht abgedeckt.
Das macht es so heikel, wenn ein Rohr irgendwo im Gebäude zwar leckt, aber nicht geortet werden kann und erst sehr spät durch Spuren an Wänden, Decken und Böden entdeckt wird.
Rückstau
Im normalen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung sind Schäden bei Rückstau nicht abgedeckt.
Ausnahmen sind ein entsprechender Elementar-Zusatztarif bzw. ein Tarif mit bestimmten Voraussetzungen, wie Rückstauvorrichtungen und deren Wartung.
Steigendes Grundwasser
Nur in äußerst seltenen Fällen sichern Versicherung Wasserschäden durch steigendes Grundwasser ab.
Tipp: Informieren Sie sich vor dem Hausbau über gefährdete Gebiete.
Die Versicherung zahlt nicht – und jetzt?
Auch Versicherungen wollen ihre Kosten im Rahmen halten – verständlich.
Doch allzu oft entscheiden sie auch vorschnell oder lehnen eigentlich mit dem Versicherungsschutz abgedeckte Schäden ab.
Keine Sorge – auch dafür gibt es bestimmte Schritte, die Sie tun können.
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
→ Zuerst prüfen Sie das Ablehnungsschreiben noch einmal genau nach
→ Schauen Sie ebenfalls noch einmal in Ihre entsprechende Versicherungspolice
→ Vielleicht finden Sie so schon geeignete Einspruchsmöglichkeiten
Der Ombudsmann – Ihr Helfer
Eine für Sie kostenlose unparteiische Schiedsrichter Person, um eine möglichst außergerichtliche Einigung mit der Wohngebäudeversicherung zu erlangen.
Was durch diese Schlichtungsstelle entschieden wird, ist für Sie nicht bindend. Für den Versicherer bis zu einem Streitwert von 10.000€ allerdings schon.
Unabhängige Gutachter schauen genau
Versicherungen schicken ihre eigenen Gutachter zur Schadensprotokollierung vor Ort. Diese vertreten aber eben genau das: die Interessen der Versicherung.
Um flüchtige Blicke noch einmal zu vertiefen, kann es sich lohnen, einen unabhängigen Gutachter zu kontaktieren. Manchmal kann dieser noch andere Schlüsse ziehen, die das Blatt zum Wenden bringen.
Beispiel:
→ die eigentliche Ursache für einen Wasserschaden ist Baupfusch
→ die Baufirma muss für Sanierungs- und Reparaturkosten aufkommen
Muss dieser zwar zunächst selbst bezahlt werden, können die Kosten im Falle eines Schadens Zuspruchs zu Ihren Gunsten von der Versicherung erstattet werden.
Rechtliche Schritte sind immer möglich
Natürlich fällt der Gang vor Gericht oft schwer und kann zäh werden. Aber am Ende geht es um Ihr Recht und mit Sicherheit auch um viel Geld.
Sollten Sie rechtliche Schritte einleiten, achten Sie darauf, sich unbedingt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu suchen.
Die Wichtigkeit einer professionellen Sanierung
Wasserschäden jeglicher Art am Wohngebäude und Gebäudeteilen gehören zu den unangenehmsten Schäden – egal ob als Hausbesitzer, Eigentümer, Mieter oder Vermieter.
Administrative Aufgaben, Fragen und Sorgen bezüglich der richtigen Entscheidung von Reparatur-und Sanierungsarbeiten können einem schnell die Nerven kosten.
👉 Umso entscheidender ist die Auswahl und Hilfe durch professionelle Hände.
Richtig saniert vermeiden Sie Folgeschäden, wie Schimmelbildung, Statikschäden und erhalten so einen maximalen Schutz für die Zukunft.
Wir bieten Ihnen alles zusammen:
→ Kommunikation & komplette Abwicklung mit der Versicherung
→ professionelle & fachgerechte Sanierung auf höchstem Niveau
→ jahrelange Erfahrungen
→ genaueste Dokumentation & Nachweissicherung aller Schäden
Ihre Chancen steigen für eine komplette Kostenübernahme seitens der Versicherung. Und für die Zukunft erhalten Sie maximalen Schutz.
Wir arbeiten für Sie – Sie profitieren.
Transparent. Zuverlässig. Sicher.
Fazit: Aufgefangen im Ernstfall
Nicht selten, aber wahr: Im Schnitt platzt alle 30 sec irgendwo in Deutschland ein Rohr und Leitungswasser bahnt sich unkontrolliert seinen Weg. In den meisten Fällen sind die Betroffenen frei von Schuld.
Eine Wohngebäudeversicherung sichert im Ernstfall die meisten Wasserschäden und Folgekosten ab.
Allerdings sei gesagt, dass vor allem bei der Sanierung von Wasserschäden am oder im Wohngebäude das Heranziehen einer professionellen Fachfirma absolut entscheidend ist. Eine fachgerecht-fundierte Arbeit des Großen und Ganzen ist hier bedeutsamer als die notdürftige Versorgung einzelner Teile.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Maßgeblich ist stets Ihre Police.
