Hausratversicherung: Wann zahlt sie bei einem Wasserschaden wirklich?

Das wird wirklich übernommen
Ein Wasserschaden kann jedem mal passieren. Plötzlich schwimmt das persönliche Hab und Gut sprichwörtlich davon. Manches überlebt, anderes nicht. Materieller Ersatz kann in Form der Hausratversicherung die Rettung sein. Doch was genau übernimmt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden - und was nicht?
Waschmaschine weißer Schrank mit Wasser im Bad

Übernimmt die Hausratversicherung Wasserschäden?

Ja, die Hausratversicherung übernimmt Wasserschäden – das ist die gute Nachricht. Auch Kosten für Reparatur und damit verbundene Aufräumarbeiten werden von ihr übernommen.

Aber: Sie übernimmt nicht einfach jeden Schaden.

Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Was die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden zahlt

Wie der Name schon vermuten lässt, bezieht sich die Hausratversicherung auf den Schutz des persönlichen Hausrats – der persönlichen Wertgegenstände.

Im Falle eines Wasserschadens bedeutet das:

Übernahme von Schäden am persönlichen, bewegbaren Eigentum bzw. der Einrichtunginnerhalb der eigenen 4 Wände.

Also alles, was sich aus dem Objekt, wo der Wasserschaden aufgetreten ist, entfernen lässt. Das können Schäden an folgenden Dingen sein:

  • Elektrogeräten
  • Teppichen
  • Laminat (wenn z.B. vom Mieter selbst verlegt)
  • Schränken
  • Kleidung
  • Büchern
  • der geliebten Eck-Couch

Die wichtigste Voraussetzung: Wasser ist bestimmungswidrig ausgetreten.

1. Leitungswasser tritt entgegen der eigentlich geplanten Nutzung aus
2. Leitungswasser tritt im Zusammenhang mit festen Installationen aus

Dazu zählen u.a. Wasseraustritte durch/aus:

  • Rohrbrüche
  • Leitungslecks
  • Schläuchen z.B. an Geschirr-, Waschmaschinen
  • Heizungs-und Klimaanlagen
  • Berieselungs-, Sprinkleranlagen
  • Aquarien, Wasserbetten (tarifabhängig)

Achtung: Der Auslöser für einen Wasserschaden ist ausschlaggebend für eine Kosten-und Reparaturübernahme seitens der Hausratversicherung.

Beispiel:

Ein geplatzter Schlauch Ihrer Geschirrspülmaschine sorgt für ein ordentliches Wasserbad. Ihr Kühlschrank erleidet dadurch einen Kurzschluss, da Sie nicht mehr so schnell den Strom abstellen konnten.
→ Hausratversicherung kommt für den Ersatz auf

Die Hausratversicherung erstattet Schäden meist zum Neuwert
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regeln
Achten Sie also genau auf den Inhalt in Ihrer Versicherungs-Police

👉 Hinweis: Wie bei allen anderen Versicherungen sind Wasserschäden durch Elementarereignisse im Normalfall nicht im Versicherungsschutz der Hausratversicherung enthalten.

👉 Einen großen Unterschied macht es außerdem, wenn der Schaden durch oder an jemand Dritten entstanden ist – dann freut sich beispielsweise die private Haftpflichtversicherung vom Verursacher über die Kontaktaufnahme.

Vorübergehende Unterbringungskosten

Sollte der entstandene Wasserschaden Ausmaße angenommen haben, sodass Ihre Wohnung temporär unbewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung sogar anfallende Hotel-und Unterbringungskosten für die Zeit von Reparatur und Sanierung.

Versicherungen bei Wasserschäden

Ist die Hausratversicherung nicht die richtige Adresse, können noch andere Versicherungen bei Wasserschäden zuständig sein:

  • Wohngebäudeversicherung
  • private Haftpflichtversicherung
  • Elementarschutzversicherung

Wie melde ich einen Wasserschaden meiner Versicherung richtig?

Ja, ein Wasserschaden kann einen erstmal unter Schock setzen. Versuchen Sie dennoch ruhig zu bleiben und den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung und ggf. Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung zu melden.

Das geht in der Regel problemlos:

über die Website Ihrer Versicherung
per Telefon
Email

Manche Versicherungspolicen sehen eine Meldefrist binnen 48h vor. Versuchen Sie, innerhalb dieser Frist zu bleiben, um mögliche Konsequenzen und Differenzen mit der Versicherung zu vermeiden.

Was Sie bei einem Wasserschaden tun können

Die ersten Sekunden können oft entscheidend sein, um mögliche Folgeschäden oder eine größere Katastrophe – finanziell, wie auch materiell – zu verhindern. Ein kühler Kopf hilft im Notfall, eine klare Sicht zu bewahren.

1. Schritt: Wasserzufuhr stoppen
Hauptwasserhahn abdrehen, wenn ein Zugang vorhanden ist
Stromzufuhr stoppen, um Folgeschäden und Verletzungen zu vermeiden
2. Schritt: Wassermengen beseitigen
mit Handtüchern, Eimern Wassermassen eingrenzen
bei größerem Ausmaß ggf. Feuerwehr kontaktieren
Kosten werden von der Versicherung übernommen
3. Schritt: Hausrat sichern und dokumentieren
alles aus der Gefahrenzone bringen
Schäden visuell festhalten
4. Schritt: Wasserschaden & Folgeschäden melden
→ Vermieter bzw. der Hausverwaltung kontaktieren
→ Versicherung Schäden melden

Dokumentieren Sie die Schadensursache und das beschädigte Eigentum – mit ausreichend, detaillierten Fotos und Videos. Die Versicherung, der Versicherungsgutachter und Sie selbst werden es sich danken.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Vereinfacht gesagt: Falscher Zuständigkeitsbereich, keine Zahlung.
Gut, es gibt auch noch den einen oder anderen weiteren Grund:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Unterversicherung
  • keine Versicherung abgeschlossen
  • unzureichende Nachweise
  • Elementarschäden, Grundwasserschäden, Rückstau
  • Schäden durch Plansch-und Reinigungswasser

Merke: Nicht immer muss es direkt zur Zahlungsverweigerung kommen. Manchmal zahlt die Versicherung zwar, aber eben nur anteilig.

Grobe Fahrlässigkeit

Auch bei der Hausratversicherung wird es schwierig werden, einen Schaden ersetzt zu bekommen, wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit – entweder entstanden ist oder nicht eingedämmt wurde – getreu dem Motto: “Wird schon.”

Ausgangssituation:
Beispiel 1
Begründung:
Hausratversicherung zahlt nicht
Dolby-Anlage ist aufgrund des Wasserschadens durchgeknallt.
Leider haben Sie Haupthahn des Wasserschadens und Strom nicht umgehend abgedreht
Der Schaden an der Anlage hätte verhindert werden können, wenn Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachgekommen wären.
Haupthahn des Wasserschadens und Strom umgehend abdrehen
Beispiel 2
Herumliegendes Laub verstopft den Balkonabfluss.
Regenwasser wird in Form von Rückstau durch die Balkontür in die Wohnung gedrückt:

1. Ihr Teppich ertrinkt im Schmutzwasser
2.Tante Ilses Eck-Schrank quillt auf und verzieht sich
Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung den Abfluss frei von Laub o.ä. zu halten.

Das zählt zur Schadenminderungspflicht bzw. fällt unter vorausschauendes Handeln.

Tipp: Manche Versicherung bieten Tarife für grobe Fahrlässigkeit und auch Rückstau an.

Unterversicherung

Heißt: Ihr Hausrat ist mehr wert, als er versichert wurde.

Das kann im Ernstfall tatsächlich ärgerlich sein, da Sie ja im Prinzip im Besitz einer Hausratversicherung sind. Dennoch würde die Hausratversicherung in diesem Fall Ihnen nur anteilige Kosten erstatten, die sich an der Höhe und Differenz zwischen Schadenssumme und tatsächlicher Versicherungssumme orientieren.

Es gibt aber Abhilfe:

checken Sie regelmäßig, ob Ihr Hausrat noch der Versicherungssumme entspricht
fügen Sie die Unterversicherungsverzichtsklausel Ihrem Vertrag hinzu
bei Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht wird der Schaden komplett bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen

Unzureichende Nachweise

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Versicherungen werden täglich mit hunderten zu überprüfenden Schadensfällen überschüttet. Natürlich wollen sie helfen, so gut sie können. Aber auch sie haben ihre Vorschriften.

Dazu gehört auch die exakte Prüfung der Sachlage, um möglichen Betrug vorzubeugen. Reichen die von Ihnen geleisteten Nachweise und Dokumentationen über Schadensursache, Schadenumfang und Zugehörigkeit Ihrer Wertgegenstände nicht aus, kann es u.U. zu Zahlungsverweigerungen oder -minderungen kommen.

Tipp: Werfen Sie beschädigte Dinge nicht einfach so weg!
Aufheben, bis alles geklärt ist, lautet die Devise.

Elementarschäden – die Kraft der Natur

Die Natur hat bekanntermaßen ihre eigenen Regeln. So kann sie mit geballter Wucht auch unvorhergesehen ordentliche Schäden anrichten. Wasserschäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen fallen in diesen Bereich und sind meistens nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Das betrifft meist auch Rückstau-Schäden, z.B. in der Kanalisation.

👉 Tipp: Viele Versicherungen lassen sich aber um diesen Elementar-Tarif erweitern.

👉 Hinweis: Schäden durch steigendes Grundwasser sind meistens immer ausgeschlossen.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Je nach Schadenshöhe und Umfang bleibt immer die Möglichkeit, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. Das kann allerdings auch sehr unangenehm und bedrückend werden.

Im Zweifel können Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen, wenn die Hausratversicherung so gar nicht mit sich reden lässt.

Eine für Sie kostenfreie Option bietet die Einschaltung eines Ombudsmannes, der die Funktion einer unparteiischen, außergerichtlichen Schlichtungsstelle einnimmt.

Sollte der Schaden so immens sein, lohnt sich ggf. auch das Hinzuziehen eines unabhängigen Gutachters. Zunächst von Ihnen bezahlt, können im Fall des Schadenszuspruches die Kosten von der Versicherung erstattet werden.

Entlastung durch professionelle Sanierung

Das klingt alles ziemlich mühsam? Ein Spaziergang ist das sicherlich nicht, aber Wasserschäden gehören zum Alltag nunmal dazu. Und sie sind lösbar.

Umso besser, wenn es zuverlässige Profis gibt, die sich all dem annehmen können – mit maximalem Schutz & fachgerechter Sanierungstechnik.

Unsere verlässlichen Hände kümmern sich gerne um alles:

  • professionelle Dokumentation und Nachweissicherung
  • Kommunikation mit der Versicherung
  • Sanierung auf höchstem Niveau, sodass Folgeschäden vorgebeugt werden:
    • → z.B. Vermeidung von Schimmelbildung an Dämmung, Estrich & Co.

Wir übernehmen das volle Programm – Sie sind entlastet.
Und wir steigern so die Chancen für die komplette Kostenübernahme der Sanierung seitens Ihrer Versicherung. Unsere jahrelange Erfahrung stützt uns dabei – Sie profitieren.
Und sparen Zeit.

Transparent. Zuverlässig. Sicher.

Fazit: Das persönliche Eigentum gesichert

Eine Hausratversicherung ist tatsächlich nicht immer Standard in deutschen Haushalten. Aber sie kann im Ernstfall vor deutlichen Kosten schützen. Das steht oftmals gar nicht im Verhältnis zum finanziellen Aufwand.

Außerdem deckt sie meist mehrere Bereiche gleichzeitig ab, um das persönliche Hab und Gut u.a. in trockene Tücher zu packen. Achten Sie dabei immer auf die gut abgestimmte Deckungssumme für den Schadensfall.

Auch bei Leitungswasserschäden – die zu den häufigsten alltäglichen Unglücken gehören – ist sie ein sehr empfehlenswerter, verlässlicher Partner.

FAQ

Sind Wasserschäden automatisch in der Hausratversicherung inbegriffen?
Jein. Leitungswasserschäden sind in der Regel in der Hausratversicherung inbegriffen. Allerdings bedarf der Versicherungsschutz im Falle von Elementarschäden, wie Hochwasser, Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau, einen gesonderten Tarif.
Ja, das ist durchaus möglich. Versicherung passen oftmals Beiträge nach einer Schadensregulierung an oder kündigen gar den Vertrag. Vergleichen Sie nach einem Schadensfall einfach verschiedene Anbieter und Tarife, um sich das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern.
Das liegt immer im eigenen Ermessen, aber sollte es sich “nur” um einen überschaubaren Schaden handeln, beispielsweise zweier Paar Schuhe, kann es durchaus ratsam sein, hierfür selbst aufzukommen. So verhindern Sie u.U. eine Tarifanpassung.
Die Versicherung verzichtet im Schadensfall auf eine Prüfung des genauen Wertes des Hausrates im Vergleich zur Versicherungssumme. Mit dem Unterversicherungsverzicht bekommst du den kompletten Schaden ohne Abzug ersetzt. Die Versicherung wird meist mit einer pauschalen Versicherungssumme pro Quadratmeter abgeschlossen.
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