Wasserschaden als Mieter richtig der Versicherung melden

– so machen Sie alles richtig!
Wasser tritt am Fenster aus


Ein Wasserschaden ist zwar nervig, aber Sie als Mieter sind schließlich nicht Eigentümer der Wohnung. Heißt das automatisch auch, dass Sie sich zurücklehnen können und keine Pflichten haben? Nein! Handeln Sie so, damit Sie all ihre Pflichten erfüllen:

Die ersten Schritte nach einem Wasserschaden:

  • Sofort: Wasser abstellen, Strom sichern, Schaden begrenzen 
  • Dann: Fotos und Videos mit Uhrzeit dokumentieren + Ursache
  • Melden: telefonisch + schriftlich per E-Mail / Portal
  • Wichtig: nichts entsorgen, Reparaturen nur nach Freigabe (Ausnahme: Notfallmaßnahmen)

Wasserschaden richtig melden: Schritt-für-Schritt Anleitung

Der Wasserschaden ist jetzt schon eingetreten. Entscheidend ist nun, die richtigen Maßnahmen einzuleiten.  Beachten Sie diese Schritte, damit das weitere Vorgehen unkompliziert wird.

1. Schritt: Schaden begrenzen

a) Wasser abstellen

Drehen Sie sofort den Hauptwasserhahn zu, um den Schaden zu minimieren.

b) Strom abstellen

Stellen Sie den Strom ab. Damit vermeiden Sie Kurzschlüsse, Brände sowie eine Gefährdung für sich und andere.

c) Sicherung von technischen und wertvollen Sachen

Um eine Beschädigung von technischen und wertvollen Gegenständen zu vermeiden, entfernen Sie diese aus der Nähe des Wassers.

d) Übermäßiges Wasser beseitigen 

Sofern das ausgetretene Wasser sich in Grenzen hält, können Sie es selbst mit einem Lappen entfernen oder mit einem kleinen Gefäß abschöpfen. Handelt es sich um eine größere Wassermenge, ist eine Unterstützung durch Fachleute sowie professionelle Geräte sinnvoll.

2. Schritt: Dokumentation des Schadens

Dokumentieren Sie alles. Dazu zählen nicht nur Bilder des Wasserschadens, sondern alle Handlungen, die Sie unternommen haben, um den Schaden zu begrenzen.

Machen Sie von dem Wasserschaden Bilder aus mehreren Perspektiven, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen. Haben Sie spezielle Geräte für die Sicherheitsvorkehrungen benutzt, dokumentieren Sie auch diese. Sowie auch die, in Rechnung gestellte, Unterstützung von Fachleuten.

3. Schritt: Meldung an Vermieter

Informieren Sie unverzüglich Ihren Vermieter über den Wasserschaden, um die rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Warten Sie nicht ab! Sie als Mieter sind in der Pflicht, Mängel unverzüglich Ihrem Vermieter mitzuteilen. Es empfiehlt sich zusätzlich, die Bilder und Dokumentationen des Schadens Ihrem Vermieter zu schicken.

4. Schritt: Versicherung melden

Kontaktieren Sie die Hausratversicherung unverzüglich bei Beschädigung von beweglichen Gegenständen.

Sie als Mieter sind zwar nicht zuständig für Schäden am Haus selbst, allerdings für Ihre beschädigten Gegenstände. Hier lautet die Regel: Je früher, desto besser. Sie sollten den Wasserschaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Damit es zu keinen Leistungskürzungen oder ähnlichen Komplikationen kommt, sollten Sie den Wasserschaden unverzüglich, jedoch spätestens binnen 48 Stunden melden.

Welche Unterlagen verlangt die Versicherung?

Grundsätzlich alles, was Sie dokumentiert haben.

Von der Ursache des Wasserschadens bis hin zum Schadensumfang. Schicken Sie der Versicherung aus verschiedenen Perspektiven Bilder vom Wasserschaden selbst, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen. Teilen Sie der Versicherung alle Maßnahmen mit, die Sie gegen den Wasserschaden unternommen haben.

Checkliste für die Unterlagen:

  • Versicherungsnummer / Schadensadresse 
  • Datum & Uhrzeit (Entdeckung + mutmaßlicher Beginn) 
  • Ursache (z.B. Rohrbruch, Gerät, Rückstau) 
  • Fotos / Videos: Übersicht + Detail + Ursache + Seriennummern 
  • Liste beschädigter Gegenstände (Neupreis / Alter, Kaufbelege) 
  • Sofortmaßnahmen + Belege (Trochner, Notdienst, Pumpen) 
  • Kontaktdaten Zeugen / Nachbarn / Hausverwaltung 
  • ggf. Polizei / Feuerwehr-Protokoll (wenn relevant)

Checkliste für Bilder:

  • Schadensquelle (z.B. Anschluss / Schlauch) 
  • Wasserstand / Feuchtebereich 
  • Decken / Wände / Bodenaufbau 
  • betroffene Möbel / Elektronik (Typenschilder!) 

Tipp: Notieren Sie sich die Schadennummer, die Sie von der Versicherung erhalten, um eine konkrete Zuordnung des Falles zu erleichtern.

Typische Fehler bei der Schadensmeldung

Klären Sie zuerst die Maßnahmen mit Ihrer Versicherung ab, bevor Sie diese einleiten. Außer Notfallmaßnahmen, diese setzen Sie sofort um. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

Leiten Sie keine Maßnahmen ein, ohne vorherige Freigabe der Versicherung. Andernfalls kann es sein, dass die daraus entstandenen Kosten nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Sie sind nicht für das Haus Ihres Vermieters zuständig.

Ihr Vermieter ist für die Meldung von Schäden an seinem Eigentum zuständig. Demnach fallen Schäden, welche im Zuständigkeitsbereich der Wohngebäudeversicherung sind, nicht in Ihrem Aufgabenbereich.

Sie können eine Mietminderung geltend machen.

Vergessen Sie nicht, dass Sie die Miete bei einer durch den Wasserschaden eingeschränkten Nutzung mindern können. Hierfür müssen Sie den Mangel Ihrem Vermieter melden, sowie eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Was tun nach der Behebung des ausgelösten Wasserschadens?

Sie als Mieter sind verpflichtet neue Schäden zu melden.

Ein Wasserschaden bringt oft weitere Folgeschäden wie Schimmelbildung mit sich. In diesem Fall sind Sie als Mieter allerdings nicht für die Beseitigung von Folgeschäden wie Schimmelbildung zuständig, sondern Ihr Vermieter. Ihre Pflicht ist, entstandene Schäden unverzüglich zu melden.

Darf man den Wasserschaden sofort reparieren?

Beauftragen Sie kein Unternehmen für Sanierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der Versicherung. Dies gilt auch für andere Reparaturarbeiten.

Bevor Sie Reparaturen durchführen, warten Sie auf die Antwort der Versicherung. Diese entscheidet nämlich über das weitere Vorgehen. Oft wird ein Gutachter eingeschaltet, der Maßnahmen für die Sanierung empfiehlt.

Unsere Tipps und Tricks, um Wasserschäden in Zukunft zu verhindern

Verhindern Sie zukünftige Unannehmlichkeiten, indem Sie diese Tipps anwenden:

1. Regelmäßige Wartungen

Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand der Rohre. Tauschen Sie diese durch neue Rohre aus, wenn Sie leichte Beschädigungen erkennen. 

2. Außen Wasserstellen im Winter abstellen

Stellen Sie Ihre Wasserhähne außen im Winter ab, um eine Beschädigung der Wasserleitung zu vermeiden.

Sie sind von einem Wasserschaden betroffen? Wir kümmern uns darum, auch um die Versicherungsabwicklung!

Oft fühlt man sich in so einer Situationen überfordert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir unterstützen bei Dokumentation, Leckageortung, Bautrocknung & Kommunikation mit der Versicherung. Von der Leckage bis zur Wiederherstellung.

FAQ

Welche Unterlagen verlangt die Versicherung?
Grundsätzlich alles, was Sie dokumentiert haben. Von der Ursache des Wasserschadens bis hin zum Schadensumfang. Schicken Sie der Versicherung aus verschiedenen Perspektiven Bilder vom Wasserschaden selbst, sowie Bilder von den betroffenen Gegenständen.
Klären Sie zuerst die Maßnahmen mit Ihrer Versicherung, bevor Sie diese einleiten. Außer Notfallmaßnahmen, diese setzen Sie sofort um. Stichwort: Schadensminderungspflicht.
Sie sind verpflichtet für die Meldung von neuen Schäden.
Beauftragen Sie kein Unternehmen für Sanierungsmaßnahmen ohne Zustimmung der Versicherung. Dies gilt auch für andere Reparaturarbeiten.
Beitrag teilen:

Weitere Beiträge

Themenübersicht

Jetzt Wasserschaden melden - wir sind für Sie da.

Wir kümmern uns um alles – von der Ortung bis zur Versicherung.