Welche Versicherung zahlt beim Rohrbruch?
Voraussetzung ist: Sie haben eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden und Rohrbruch abgeschlossen. Dann sind Ort, Umfang und Art des Schadens entscheidend, in welcher Form die Versicherung zum Tragen kommt.
Diese Versicherungen können bei einem Rohrbruch greifen:
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- private Haftpflichtversicherung
Die Kostenübernahme der Versicherung bezieht sich dabei immer auf die unmittelbaren Schäden, sowie Reparatur-und Aufräumarbeiten.
| Schadensart | Versicherung | Erstattung |
| Rohrbruch in der Wand | Wohngebäudeversicherung | Reparatur + Folgeschäden |
| beschädigter Schrank durch Rohrbruch in der Wand | Hausratversicherung | Erstattung zum Neuwert + Aufräumarbeiten |
| Wasserschaden durch Dritte: angebohrtes Rohr durch Nachbarn | private Haftpflichtversicherung | Reparatur + Folgeschäden |
Die Kostenübernahme der Versicherung bezieht sich dabei immer auf die unmittelbaren Schäden, sowie Reparatur-und Aufräumarbeiten.
Wohngebäudeversicherung: Rohrbruch
Durch die Wohngebäudeversicherung sind in der Regel Leitungswasserschäden und Rohrbrüche in Leitungswassersystemen im Gebäude oder fest mit der Bausubstanz verbauten Gebäudeteilen abgedeckt:
- Böden
- Decken
- Wände
- Heizungs-, Klimaanlagen
- unverschuldete Frostschäden
Liegen die für den Wasserschaden am oder im Gebäude verantwortlichen Rohre allerdings außerhalb des Gebäudes, kann es knifflig werden.
Dann ist entscheidend, was in der Versicherungspolice und im entsprechenden Tarif festgehalten wurde.
Hier ein grober Überblick:
| Ort des Rohrbruchs | Versicherung zahlt |
| Rohr innerhalb des Gebäudes | ✅ |
| Rohr außerhalb des Gebäudes, aber auf dem Grundstück | ✅, aber u.U. tarifabhängig |
| Rohr außerhalb des Gebäudes, außerhalb des Grundstücks | ❌ |
Eine entscheidende Frage dabei: Handelt es sich um Zuleitungsrohre, die für die unmittelbare Wasserversorgung des Gebäudes zuständig sind?

Tipp: Sollte es zu temporären Mietausfällen kommen, übernimmt diese Kosten ebenfalls die Wohngebäudeversicherung.
👉 Achtung: Wasserschäden und Rohrbrüche im Zusammenhang mit Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen benötigen einen Extra-Elementar-Tarifschutz! Oder direkt eine Elementarschutzversicherung.
Hausratversicherung: Rohrbruch
Die Hausratversicherung übernimmt die Erstattung der Kosten und Schäden durch einen Wasserschaden an Ihrem persönlichen Eigentum.
Kommt es zu einem Rohrbruch und Ihr bewegliches Mobiliar – also Ihr eigener Hausrat – dabei zu Schaden, greift in diesem Fall die Hausratversicherung.
Dazu gehören u.a.:
- Elektronikgeräte
- Möbel, wie Couch, Stühle und Bett
- Teppiche und Bodenbeläge
- Küchengeräte
Auch Übernachtungskosten sind in den meisten Hausratversicherungen abgedeckt, sollte die Wohnung aufgrund der Wasserschäden und Renovierung vorübergehend unbewohnbar sein.
👉 Merke: Die Hausratversicherung erstattet im Allgemeinen zum Neuwert.
Private Haftpflichtversicherung: Rohrbruch
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden durch oder Schäden an Dritten. Das gilt auch in Fällen von Wasserschäden und Rohrbrüchen. Schäden werden meist zum Zeitwert erstattet.
Beispiel:
Schäden an Dritten:
Sie wohnen in einer Mietwohnung. Durch einen Heimwerkerunfall bohren Sie in ein Leitungswasser in der Wand. Wasser tritt aus.
| Versicherung | Erstattung |
| private Haftpflichtversicherung | Schaden + Reparatur |
→ Gebäudeversicherung des Vermieters kann die Reparatur ggf. übernehmen, holt sich aber die Kosten von Ihrer Haftpflichtversicherung wieder rein
Wo der Rohrbruch passiert entscheidet über die Haftung der Versicherung
Im Normalfall sind Rohrbrüche und Leitungswasserschäden durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt.
Dazu zählen alle Rohrbrüche an Leitungswassersystemen innerhalb des Gebäudes:
→ Zuleitungen
→ Abwasserrohre
→ Heizungsrohre
→ Rohre an Klimaanlagen
außerhalb des Gebäudes auf dem eigenen Grundstück
Rohrbrüche dieser Kategorie benötigen oft tatsächlich einen Zusatz-Tarif in der Versicherungspolice – Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes.
In einigen Versicherungen können diese Fälle allerdings bereits enthalten sein.
Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Versicherung:
| Inwiefern ist das entsprechende Zu-oder Ableitungsrohr Bestandteil der für das Gebäude benötigten Wasserversorgung. |
außerhalb des Gebäudes außerhalb des Grundstücks
Hier ist der Fall oft klar: die Versicherung zahlt meist nicht.
Der Eigentümer des Rohres ist hier in der Pflicht oder die Gemeinde, sollte es öffentliches Eigentum sein.
Rohrbruch-Sonderfall: Eigentumswohnung
Für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter ist der Gang von Rohrbruch zur Versicherung oft klarer.
Besitzer einer Eigentumswohnung in einer Eigentumsgemeinschaft oder einem Mehrparteienhaus müssen den Wasserschaden bzw. Rohrbruch umgehend der Hausverwaltung melden.
Rohrbrüche und Wasserschäden am Gemeinschaftseigentum, wie Treppenhaus oder Dach, werden über die Wohngebäudeversicherung des gesamten Gebäudes reguliert. Für die zahlen Sie anteilig mit. Die Hausverwaltung verwaltet.
Auf einer Mitgliederversammlung wird über eine Sanierungsfirma für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum abgestimmt.
Erste Anzeichen für einen Rohrbruch
Rohrbrüche passieren in den seltensten Fällen mit lauter Ankündigung. Das macht es auch so schwierig, sie rechtzeitig zu erkennen.
Aber es gibt erste mögliche Anzeichen, auf die auch Sie achten können:
→ ungewöhnliche Verfärbungen an Wänden, Decken, Böden
→ Druckabfall bei Heizungen
→ ununterbrochenes Laufen der Wasseruhr, obwohl kein Wasser in Gebrauch ist
→ Schimmelbildung an Wänden und Möbeln durch ungewöhnlich hohe Luftfeuchtigkeit im Raum
→ feuchte Wände
Rohrbruch im Keller – welche Versicherung zahlt?
Bei Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder frostbedingten Bruchschäden im Keller zahlt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden an Wänden, Boden und Decke. Ist im Keller gelagertes Mobiliar von Wasserschäden betroffen, greift die Hausratversicherung.
👉Aber: Rohrbrüche im Keller durch Elementarschäden ausgelöst, werden nur durch die Elementarschadenversicherung oder einen Elementartarif abgedeckt.
Rohrbruch Kanal – wer ist zuständig?
Als Faustregel gilt:
| Für Schäden am Rohr ist in der Regel immer der Eigentümer des Rohres verantwortlich. Übersetzt heißt das, der Eigentümer des Hauses bzw. Grundstückes, zu dessen Leitungswassersystem das Rohr gehört bzw. verläuft bis zum Anschluss zur öffentlichen Kanalisation. |
👉 Aber: Checken Sie das bei Ihrer Stadt oder Kommune ab.
Bei einem Rohrbruch und Wasserschäden im Kanal würde die Wohngebäudeversicherung greifen.
👉 Voraussetzung: Rohre außerhalb des Gebäudes sind mitversichert.
Wie findet man den Rohrbruch genau?
Das gesamte Leitungssystem eines Gebäudes zu erneuern, sprengt verständlicherweise die Kosten. Darum wird in der Regel der genaue Punkt des Rohrbruchs lokalisiert. So muss nur möglichst wenig Mauerwerk geöffnet werden, um die beschädigten Teile des Rohres und die entsprechenden Dichtungen wechseln und erneuern zu können. Das passiert durch eine sogenannte Leckageortung.
Leckageortung durch Profis
Noch niemand konnte mit bloßem Auge durch Wände schauen. Um genau festzustellen, wo sich im Mauerwerk der Rohrbruch befindet, werden verschiedene Methoden eingesetzt. Dazu benötigen Sie Profis.
Ortung geschieht je nach Schaden durch:
- Feuchtigkeitsmessung
- Videoskopie
- Thermografie (Wärmebildkamera)
- akustische Methode (Horchmethode)
- Infrarotkameras
- Endoskopie
- manometrische Verfahren
So melden Sie einen Wasserschaden richtig
Bei einem Wasserschaden und Rohrbruch kann es nicht schnell genug gehen:
| 1. Wasserzufuhr stoppen → Haupthahn abdrehen wenn möglich → Stromzufuhr stoppen, eigene Gesundheit absichern 2. Wassermassen beseitigen → mit Hilfe von Eimern, Lappen, Tüchern Schaden eingrenzen → ggf. Feuerwehr benachrichtigen 3. Persönliches Eigentum sichern & dokumentieren → persönliche Wertgegenstände aus der Gefahrenzone entfernen → Schäden & Folgen dokumentieren per Foto & Video 4. Wasserschaden melden → Vermieter oder Hausverwaltung kontaktieren → unbedingt Schaden der Versicherung melden |
Rohrbruch: Schadenminderungspflicht
Auch wenn Rohrbrüche und Leitungswasserschäden meistens unverschuldet passieren, befreit Sie das nicht automatisch von der Pflicht, den Schaden so gut und so schnell es geht einzudämmen.
Die Versicherung wird genau nachfragen und prüfen, ob und wie Sie dem nachgekommen sind.
👉 Denn: Das kann Auswirkungen auf die Höhe der Kostendeckung haben.
Dazu zählt ebenfalls, ob das Risiko bereits vor Entstehung des Schadens gering gehalten wurde, sodass ein Rohrbruch gar nicht erst hätte entstehen können.
Das bedeutet für Sie:
| → ausreichende Wartungen von Rohren und Schläuchen → ausreichendes Heizen im Winter → Abflussrohre und Regenrinnen frei von Laub und Dreck halten |
Sind Rohrbrüche und Leitungswasserschäden dasselbe?
Ja und nein. Durch Rohrbrüche kommt es zu Leitungswasserschäden, aber durch Leitungswasserschäden entstehen nicht automatisch Rohrbrüche.
Jedes Gebäude besteht aus einem sogenannten Leitungswassersystem, wodurch die komplette Leitungswasserversorgung gesichert wird. Ein Rohrbruch in diesem System führt unweigerlich dazu, dass ursprünglich “geleitetes” Wasser nun bestimmungswidrig austritt. Wasserschäden sind die Folge.
Aber zu klassischen Leitungswasserschäden – ohne Rohrbrüche – zählen auch noch andere Vorkommnisse u.a.:
- Undichte Schläuche an Waschmaschinen und Spülmaschinen
- Überlaufende Badewannen
- Undichte Fugen im Badezimmer, Duschwasser läuft ins Gemäuer
- Leitungswasserschäden durch Reinigungswasser
👉 Merke: Zum Rohrbruch zählen auch Rohrschäden durch Korrosion.
Warum kommt es zu Rohrbrüchen und Leitungswasserschäden?
Die Frage nach den Gründen bei Rohrbrüchen und Leitungswasserschäden kommt nicht von ungefähr. Auch wenn man alles versucht, Rohrbrüche möglichst zu verhindern, kann es immer wieder zu bösen und vor allem ungeplanten Überraschungen kommen.
Auslöser dafür können sein:
- Frostschäden
- Abnutzung/Materialermüdung
- Bau- bzw- Installationsfehler
- Undichtigkeit
- Heimwerkerunfälle wie Anbohren eines Rohres

Tipp: Achten Sie bei der Feststellung der Schadensursache unbedingt auf die Formulierung. “Undichtigkeit” kann dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur vermindert zahlt.
Darum zahlt die Versicherung bei einem Rohrbruch nicht
Auch Versicherungen wollen ihre Kosten zusammenhalten und prüfen ihre Fälle genau nach. Auch wenn Schäden durch Rohrbrüche und Leitungswasser im Normalfall von der jeweils zuständigen Versicherung abgedeckt sind, gibt es klare Kriterien bei denen sie ganz abwinkt oder nur vermindert haftet:
- Wartungsmängel/Grobe Fahrlässigkeit
- Obliegenheitsverletzungen (meldepflicht)
- unzureichende Nachweise
- falsches Risiko – falscher Tarif
- falscher Zuständigkeitsbereich
- Rückstau
Wartungsmängel/Grobe Fahrlässigkeit
Im Prinzip fällt dieser Punkt auch gewissermaßen unter Schadenminderungspflicht. Material ermüdet nach einer gewissen Zeit. Rost kann sich absetzen. Auch Rohre werden mit den Jahren abgenutzter. Dementsprechend gehören Wartungsmängel, die auch auf eine Art als “grobe Fahrlässigkeit” gelten können, zu klaren Gründen, warum die Versicherung bei Rohrbrüchen nicht zahlt.
👉 Tipp: Je älter die Immobilie ist, desto bewusster und regelmäßiger lassen Sie die entsprechenden Leitungswasser-, Zu- und Ableitungsrohre warten und checken.
👉 Außerdem: Heizen Sie im Winter ausreichend nach, sodass Sie Frostschäden und Rohrbruch durch gefrorenes Heizungswasser vorbeugen.
Stellt sich heraus, dass dem nicht so war, winkt die Versicherung u.U. ab und Sie sitzen auf den Kosten.
Obliegenheitsverletzung
Obliegenheiten sind sozusagen Bedingungen, die sich in Versicherungspolicen finden, sodass der Versicherungsschutz vollständig greift.
Werden diese verletzt, wirkt sich das auf die Haftung der Versicherung aus.
Beispiel:
| In Ihrem Vertrag | Ihr Handeln |
| Ein Rohrbruch bzw Wasserschaden ist binnen 48h zu melden. | Sie melden den Schaden erst nach 72h, obwohl er Ihnen schon viel früher aufgefallen ist. |
👉 Versicherung hat somit das Recht eine Kostenübernahme abzulehnen.
Unzureichende Nachweise
Klar ist: Die Versicherung verlangt Beweise und Nachweise über Ursache und Folgen des Rohrbruchs und des Wasserschadens.
Andernfalls gibt es keine Belege, dass es wirklich zu diesem Schadensereignis gekommen ist. Und die Versicherung wird in keinem Fall blind zahlen.
Wichtig: Kühlen Kopf bewahren. Ausreichend Nachweise über Schaden und Folgeschäden per Videos und Fotos sichern.
Versicherung: Falsches Risiko – Falscher Tarif
Oftmals weiß man im Hinterkopf, dass man die entsprechende Versicherung für den Schadensfall hat. Und dann die Ernüchterung:
→ Es wurde für den vorliegenden Fall entweder gar keine Versicherung abgeschlossen.
→ Man ist versichert. Aber es fehlt der entsprechende Tarif dazu.
Ein klarer Fall sind oft Elementarschäden – Schäden durch Naturereignisse.
Beispiel:
| Durch tagelangen Starkregen kommt es zum Rückstau in der Kanalisation. Wassermassen werden durch die Wasserleitungssysteme zurück ins Haus gedrückt. Ein Rohr hält dem Druck nicht mehr stand und bricht. |
Die Versicherung zahlt nur, wenn:
→ eine Elementarschutzversicherung vorliegt
→ der entsprechende Elementar-Tarif zusätzlich abgeschlossen wurde
Falscher Zuständigkeitsbereich
Ganz einfach und wahr: Sie haben sich mit Ihrem Wasserschaden an die falsche Versicherung gewandt.
Sie wollen Ansprüche auf Entschädigung an Ihrem persönlichen Eigentum geltend machen, melden sich aber bei der Wohngebäudeversicherung.
→ Dies ist aber eindeutig ein Fall für die Hausratversicherung.
Dieser Missstand ist dann aber auch am schnellsten und einfachsten zu beheben.
Sonderfall: Rückstau
Auch wenn Abwasserrohre zum Leitungswassersystem des Gebäudes gehören, sind Schäden und Rohrbrüche durch so genannten Rückstau in der Kanalisation oft nicht mitversichert. Ein solcher Schutz bedarf oftmals einer zusätzlichen Elementarschutzversicherung.
Achtung: Oft werden hier bestimmte Obliegenheiten als Voraussetzung festgehalten, wie der Einbau und die Wartung von Rückstauklappen.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Die Versicherung sagt: Nein. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Es gibt für alles Mittel und Wege, sodass die Versicherung sich am Ende doch noch für eine Kostenübernahme entscheiden kann oder sogar muss.
| 1. Police genau nachprüfen • Versuch macht klug. Auch bei Versicherungen. • Kennen Sie Ihre eigene Police am besten. Das verschafft Ihnen Vorteile. • So können Sie sich auf Ungereimtheiten beziehen und direkt Einspruch einlegen 2. Ombudsmann kontaktieren • eine für Sie kostenfreie Schlichtungsstelle • für Sie ist die Entscheidung des Ombudsmannes nicht bindend • bis zu einem Streitwert von 10.000€ ist die Entscheidung für die Versicherung bindend 3. Unabhängigen Gutachter hinzuziehen • ein zweiter unabhängiger Blick kann helfen • Versicherungssachverständige sind in gewisser Weise etwas befangen • müssen Sie selbst zunächst zahlen, bei positiven Abschluss zu Ihren Gunsten sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen 4. Rechtliche Schritte einleiten • wenn alle Strenge reißen • unbedingt Fachanwalt für Versicherungsrecht kontaktieren • eigene Rechtsschutz gibt Sicherheit |
Auch wenn es manchmal zäh werden kann, kämpfen Sie für Ihr Recht. Geben Sie nicht zu früh auf. Es gibt Möglichkeiten. Sie sind nicht allein.
Eine professionelle Sanierung ist unumgänglich
Der Profi macht den Unterschied
Damit es gar nicht erst zu unangenehmen Situationen mit der Versicherung bei Rohrbrüchen und Leitungswasserschäden kommt:
| Fragen Sie den Profi! |
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Ja, eine professionelle Sanierung ist entscheidend, wenn es darum geht, unmittelbare und Folgeschäden zu beseitigen bzw. ihnen vorzubeugen.
| → Sie sparen Zeit in der Abwicklung mit der Versicherung → Sie beugen Folgeschäden, wie Schimmelbildung am Gemäuer oder Estrich vor → Sie verhindern durch fachgerechte Sanierung neue Rohrbrüche und Wasserschäden in kürzester Zeit → Versicherungen zahlen oft erst nach der Trocknung |
Das machen wir anders
Wir kombinieren alles direkt miteinander. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen kennen wir alle möglichen Situationen. Auch die komplizierten.
Wir erhöhen dadurch Ihre Chance für eine komplette Kostenübernahme seitens der zuständigen Versicherung.
- komplette Kommunikation mit der Versicherung
- kein Risiko Fristen zu verschlafen
- verlässliche Nachweissicherung der Schäden für den Bauherrn
- professionelle Sanierung und fachgerechte Installation
- maximaler Schutz für die Zukunft
Sie sind in den besten Händen. Und entlasten so Ihre Nerven.
Für einen maximalen, professionellen und auch zukünftigen Schutz.
Transparent. Zuverlässig. Sicher.
Fazit
Rohrbrüche und Leitungswasserschäden machen keinen Spaß, sind aber auch nicht das Ende der Welt. Wichtig ist: schnelles und umsichtiges Handeln.
Gerade weil Rohrbrüche im Allgemeinen ohne lautstarkes Signal passieren, zählt jede Sekunde, um den Schaden und die Folgen so gering wie möglich zu halten.
Achten Sie stets auf Unregelmäßigkeiten oder Verfärbungen beispielsweise an Wänden, Decken und Böden.
Wichtig: Maßgeblich für den bestgreifendsten Versicherungsschutz sind immer die individuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Police.
