B2C Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Eßer Sanierungstechnik Maintal – eine Marke der IHP Montage UG. Stand: 20. Feb. 2026

 

Gerichtsstand und Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

UST Nr: DE359637321. und Handelgerister: Amtsgericht Hanau HRB99126

Vertreten durch David Patzke.

Eßer Sanierungstechnik Maintal

IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

Von-Miller-Straße 4

06109-7688989

abwicklung@esser-sanierung-maintal.de

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der IHP Montage UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke „Eßer Sanierungstechnik Maintal“ (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Eßer Sanierungstechnik Maintal – IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

 

2. Leistungsumfang

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot.

2.2 Bei technischen Trocknungsmaßnahmen wird die fachgerechte Durchführung der Maßnahme geschuldet, nicht ein bestimmter Trocknungserfolg.

2.3 Leckortungsberichte stellen eine fachliche Einschätzung nach dem Stand der Technik dar. Eine Garantie für eine vollständige oder absolut zutreffende Lokalisierung wird nicht übernommen, sofern die Arbeiten mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt ausgeführt wurden.

2.4 Technisch notwendige Zusatzleistungen, die bei Ausführung erkennbar werden, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

 

3. Angebote, Aufträge und Nachträge

3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung oder ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder Beginn der Ausführung nach Beauftragung.

3.3 Angebote sind 60 Tage ab Angebotsdatum gültig.

3.4 Ergibt sich während der Ausführung ein wesentlich höheres Schadensausmaß, wird ein Nachtragsangebot erstellt. Bis zur Freigabe des Nachtrags können die Arbeiten ausgesetzt werden.

 

4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

4.2 Geräte und technische Einrichtungen werden pro angefangenem Kalendertag berechnet.

4.3 Energie- und Verbrauchskosten sind nicht im Angebot enthalten und werden gesondert berechnet, sofern sie vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.

4.4 Abschlagsrechnungen gemäß § 632a BGB sind zulässig.

4.5 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

4.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Eßer Sanierungstechnik Maintal – IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

 

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ungehinderter Zugang zu den betroffenen Bereichen besteht.

5.2 Erforderliche Energie (Strom, Wasser) ist kostenfrei bereitzustellen.

5.3 Zugang zu Sicherungskästen, Absperreinrichtungen und technischen Anlagen ist zu gewährleisten.

5.4 Störungen oder Besonderheiten sind unverzüglich mitzuteilen.

5.5 Wird der Zugang nicht gewährt oder werden Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu berechnen.

5.6 Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, entbinden nicht von der Vergütungspflicht.

5.7 Bei Trocknungsmaßnahmen sind die übergebenen technischen Nutzungshinweise verbindlich zu beachten.

 

6. Abnahme

6.1 Der Auftragnehmer kann nach Fertigstellung die Abnahme verlangen (§ 640 BGB).

6.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

6.3 Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern hierauf hingewiesen wurde (§ 640 Abs. 2 BGB).

6.4 Mit Ingebrauchnahme gilt die Leistung spätestens nach 5 Werktagen als abgenommen.

 

7. Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB.

7.2 Die Verjährungsfrist für werkvertragliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich keine längere Frist vorgesehen ist. Eßer Sanierungstechnik Maintal – IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

 

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

8.4 Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers (§ 449 BGB). Eßer Sanierungstechnik Maintal – IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

 

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Eßer Sanierungstechnik Maintal IHP Montage UG (haftungsbeschränkt)

Von-Miller-Straße 4

06109-7688989

abwicklung@esser-sanierung-maintal.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen entspricht.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, wenn Sie uns ausdrücklich zur sofortigen Ausführung aufgefordert haben (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.