Wasserschaden: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Darauf sollten Sie achten
Der Wasserschaden ist da. Die Sorgen meist groß: Wann greift eine Versicherung und zahlt - und wann nicht? Pauschal lässt sich diese Frage nicht so schnell beantworten. Viele Faktoren, wie Ort, Ursache und Art bzw. Umfang des entstandenen Wasserschadens, sowie der abgeschlossene Versicherungsschutz spielen eine entscheidende Rolle. Doch es gibt relativ eindeutige Kriterien, anhand derer Sie Ihren individuellen Fall schneller und klarer einordnen können.
Wasserschaden durch Nachbarn

Welche Versicherungen greifen bei einem Wasserschaden?

Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen, die bei einem unverschuldeten Wasserschaden greifen können und somit die entstandenen Kosten übernehmen.

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Elementarschutzversicherung

Allerdings gibt es hier von Versicherung zu Versicherung grundlegende Unterschiede, die sich vor allem darin zeigen, wodurch ein Wasserschaden entstanden ist und wer oder was dabei beschädigt wurde.

Wohngebäudeversicherung – was deckt sie ab?

Treten Wasserschäden etwa durch Rohrbruch oder Leitungslecks am Gebäude selbst oder fest mit dem Wohngebäude verbundenen Einbauten, wie Decken, Wänden und Böden auf, ist das der Aufgabenbereich der Wohngebäudeversicherung.

Reparatur und Instandsetzung geschädigter Bereiche, wie der Heizungs-und Sanitäranlagen werden hier im Regelfall ebenfalls übernommen.

Beispiel Beispiel
Die frisch gestrichene Wand ist plötzlich feucht.
Es riecht muffig und sie glänzt mit ungewollten Wasserflecken.

Dem Vermieter haben Sie das bereits gemeldet. Es stellt sich heraus, dass ein Rohr in der Wand gebrochen ist.

1. Wasser ist „bestimmungswidrig“ ausgetreten.
2. Feste Einbauten – hier die Wände – des Gebäudes sind durchnässt
Tagelanger Regen und Hochwasser durchtränken die Außenfassade Ihres Wohngebäudes.
Wasserflecken und Wasserschäden sind überall – an Decken, Wänden, Böden.

Das Gebäude bzw. fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten sind durch Wasser beschädigt worden – jedoch ist der Übeltäter des Ganzen die Natur.

Und somit ein elementares Ereignis.
Wohngebäudeversicherung zahlt!
Für Schäden, Trocknung und Reparatur.
Wohngebäudeversicherung zahlt nicht!
Außer Sie haben den entsprechenden Zusatz-Tarif.

👉 Denn: Schäden durch Elementarereignisse sind nicht abgedeckt.

Hausratversicherung – was deckt sie ab?

Schäden an Ihrem persönlichen, bewegten Mobiliar und Hausrat, wie Teppiche, Bücher, Elektrogeräte, Kleidung und andere Wertsachen ausgelöst durch einen Leitungswasserschaden, deckt die Hausratversicherung meist zum Neuwert ab.

Der Wasserschaden muss sich dabei in der eigenen Wohnung oder im eigenen Gebäude zugetragen haben.

Beispiel Beispiel
Ein defekter Schlauch Ihrer Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden, der Ihren Fernseher beschädigt und Ihren nagelneuen Lieblings-Flokati-Teppich auf dem Gewissen hat.

1. Wasser ist “bestimmungswidrig” ausgetreten.
2. Persönliches, bewegtes Material wurde beschädigt.
Sie haben Ihre Wohnung verlassen und vergessen, das Fenster zu schließen. Regen, der durch das offene Fenster in Ihre vier Wände gelang, hat nun Ihrer Musikanlage den Stecker gezogen.

Ihr persönliches, bewegtes Eigentum wurde hier zwar beschädigt – jedoch gelten offen gelassene Fenster meist als “grob fahrlässig”.
Hausratversicherung zahlt!
Für Ihren Fernseher und den Flokati-Teppich.
Hausratversicherung zahlt nicht!
oder nur vermindert!

👉 Merke: Ein entsprechender Tarif könnte bei „grober Fahrlässigkeit“ Abhilfe schaffen.

👉 Und: Schäden durch Elementarereignisse sind nicht abgedeckt.

Privathaftpflichtversicherung – was deckt sie ab?

Erleidet jemand Drittes durch einen Wasserschaden Schaden, ist das ein klarer Fall für die Privathaftpflichtversicherung. So z.B. wenn durch das Auslaufen Ihrer Geschirrspülmaschine in der darunter liegenden Wohnung Schaden verursacht wird.

Oder umgekehrt: Wenn Sie selbst Schaden durch Dritte erfahren haben, kommt für die Kostenübernahme die Privathaftpflichtversicherung der Gegenpartei auf.

👉 Ist beispielsweise Ihr Kleiderschrank verschimmelt, verursacht durch einen Wasserschaden des Nachbarn über Ihnen, wird seine Privathaftpflichtversicherung dafür gerade stehen.

👉 Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Sie z.B. eine feuchte Wand in Ihrem Wohnzimmer haben, die durch einen Rohrbruch in der Wohnung über Ihnen entstand. Das ist jetzt der Zuständigkeitsbereich für die Wohngebäudeversicherung.

👉 Die Privathaftpflichtversicherung erstattet immer den Zeitwert fremden Eigentums.

👉 Auch hier gilt: Schäden durch Elementarereignisse sind nicht abgedeckt.

Elementarschutzversicherung – was deckt sie ab?

Wenn die Natur eingreift: Sind weitreichende Wasserschäden durch Elementarereignisse, wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen entstanden, ist das der Moment, wo die Elementarschutzversicherung greift – und nur die Elementarschutzversicherung.

Beispiel Beispiel
Reißende Wassermassen und Hochwasser haben Ihren Keller überschwemmt. Der Schaden ist groß – der Schlamm echt.
Zum Glück haben Sie eine Elementarschutz- versicherung abgeschlossen!

1. Wasser ist “bestimmungswidrig” ausgetreten.
2. Ursache ist ein Naturereignis.
Starkregen prasselt ungehalten auf die Erde. Die Kanalisation ist überlastet und bricht unter dem starken Druck zusammen. Abwasser wird durch die Sanitäranlagen zurück in ihr Haus gedrückt.
Wie gut, dass Sie eine Elementarschutzversicherung gegen diesen “Rückstau” abgeschlossen haben.

Und dann? Die “Rückstauklappen”, die Voraussetzung für den Versicherungsschutz waren, wurden vergessen einzubauen.
Der Vertrag ist somit nicht erfüllt.
Elementarschutzversicheurng zahlt jetzt!Elementarschutzversicherung zahlt nicht!

Tipp: Viele Versicherungen lassen sich um den Elementarschutz-Tarif erweitern.

Wann zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden?

Vor allem Leitungswasserschäden jeglicher Art werden im Allgemeinen von der Versicherung übernommen. Ebenfalls übernommen werden Wasserschäden nach Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen, sofern eine entsprechende Elementarschutzversicherung hierfür vorliegt.

Welche Wasserschäden werden nicht von der Versicherung übernommen?

Leider kann es auch vorkommen, dass die Versicherung eine Übernahme der Kosten komplett ablehnt. Wer allerdings die Gründe für so ein Szenario kennt, kann dem wiederum gut vorbeugen:

Fehlender Versicherungsschutz

Ein ganz einfacher Grund kann sein, dass Sie leider einen falschen oder unzureichenden Tarif innerhalb Ihrer Versicherung gewählt haben, der die nun entstandenen Schäden nicht abdeckt.

Oder aber: Der Versicherungsschutz für Wasserschäden fehlt gänzlich.

Grobe Fahrlässigkeit

Ist der Schaden durch sogenannte “grobe Fahrlässigkeit” entstanden, weil z.B. die volllaufende Badewanne aufgrund eines mehrstündigen Telefonats vergessen wurde und unbeaufsichtigt übergelaufen ist, wird keine Versicherung sich dessen annehmen.

“Grobe Fahrlässigkeit” bezieht sich allerdings auch auf den Zeitpunkt, wenn ein Wasserschaden zwar unverschuldet entstanden ist, dieser aber nicht sofort nach der Identifizierung der Gefahrenquelle mit allen Möglichkeiten versucht wird einzugrenzen. Dazu zählt auch die Abstellung der Stromzufuhr.

Zur Erinnerung: Viele Versicherungen bieten einen entsprechenden Tarif an, wodurch auch Fälle “Grober Fahrlässigkeit” mit abgedeckt sind.

Allmähliche Schäden

In diese Kategorie fallen alle Wasserschäden, die über eine gewisse Zeit entstanden sind. Poröse Dichtungen und schleichende Feuchtigkeit sind dabei ein großes Thema. Kommt es zu Schimmelschäden aufgrund mangelnder Wartungsarbeiten, wird die Versicherung auch hier abwinken.

Sonderfall: Rückstau

Etwas kniffliger wird es beim Thema Wasserschäden durch Rückstau.
Ob eine Versicherung zahlt, ist stark tarifabhängig und setzt u.a. eine gewisse Rückstausicherung des Abwassers voraus, etwa durch “Rückstauklappen”. Werden diese jedoch nicht regelmäßig gewartet, sagt die Versicherung schnell adé.

Eigenverschulden: Die Versicherung zahlt nicht, wenn Wasserschäden durch Rückstau vom Balkon oder der Terrasse entstanden sind, weil das Wasser nicht richtig abfließen konnte, z.B. aufgrund von Laub, das den Abfluss verstopft.

👉 Achtung: Schäden durch steigendes Grundwasser werden nur in äußerst seltenen Fällen von der Versicherung abgedeckt – auch bei der Elementarschutzversicherung.

Habe ich eine Mitwirkungspflicht?

Ja, diese besteht. In gewisser Weise besteht sie auch bereits vor der Entstehung eines Wasserschadens, um diesem beispielsweise vorzubeugen.

Die entsprechende Versicherung oder auch der Vermieter oder Hauseigentümer wird genau prüfen, ob Sie rechtzeitig und “verhältnismäßig” gehandelt haben. Sollten Sie mit der Meldung des Wasserschadens zu lange gewartet oder nicht rechtzeitig eingegriffen haben, sobald es Ihnen möglich war, kann Ihnen das bzgl. der Schadensbeseitigung teuer auf die Füße fallen.

Außerdem gehört zu einer gewissen Mitwirkungspflicht u.a. auch das ausreichende Heizen im Winter, sodass es gar nicht erst zu möglichen Leitungswasserschäden aufgrund eines Rohrbruchs zugefrorener Rohre kommen kann.

Fazit

Unverschuldete Wasserschäden und die Frage nach der Kostenübernahme durch die Versicherung sind unterm Strich stark abhängig von Ort, Ursache und Art des Schadens – auch der entsprechende Versicherungs-Tarif spielt dabei eine große Rolle.

Aber: Mit Hilfe der entsprechenden Versicherung und eigenem Zutun, ist es möglich, sich verlässlich vor einem Kostenüberschwall durch Wasserschäden sämtlicher Art zu schützen.

Und eines ist sicher: Sie sind damit nicht allein. Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in Deutschland.

FAQ

Wann zahlt die Versicherung bei einem Wasserschaden?
In der Regel sind Leitungswasserschäden und Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen abgedeckt, sofern Sie den entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben.
“Bestimmungswidrig” bedeutet, dass Wasser bei einem Wasserschaden an bestimmten Stellen so ausgetreten ist, wie es normalerweise nicht sein sollte.
Ist die Wohnung nach einem Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt in diesem Fall die zuständige Versicherung die Kosten für eine Unterbringung. Allerdings liegt auch hier eine Einzelfallentscheidung vor.
Sollte der entstandene Wasserschaden überschaubar sein, ist es oft ratsam, diesen selbst zu bezahlen, um eine mögliche Tariferhöhung der Versicherung zu umgehen oder gar einer Beendigung des Vertrages seitens der Versicherung vorzubeugen.
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